Vorlage - HIL/2013/135-02  

Betreff: Bebauungsplan "Auf dem Sohrenkampe", 1. Änderung, Gemeindeteil Hillerse;
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:61-26-01/10Bezüglich:
HIL/2013/135
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
30.09.2014 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
AufdSohrenkampeBPlanSatzungsbeschluss  
AufdSohrenkampePLZSatzungsbeschluss  
AufdemSohrenkampeBegründSatzungsbeschluss  
AufdemSohrenkampeZusammenstSatzungsbeschluss  

Beschlussvorschlag:

 

 

a)              Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt zu den in dem Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wie in der Anlage dargestellt.

 

b)              Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt aufgrund des § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Auf dem Sohrenkampe“, 1. Änderung, als Satzung nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen/Stellungnahmen.

 

c)              Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Auf dem Sohrenkampe“, 1. Änderung.

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Sohrenkampe“, 1. Änderung, mit Begründung hat in der Zeit vom 24.04.2014 bis 23.05.2014 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte gleichzeitig. Währen der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.

 

Von privater Seite wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Bauleitplanung entstehen einmalige Aufwendungen in Höhe von 5.000,00 € im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt.

 


Anlage/n:

Zusammenstellung Abwägung

Bebauungsplan

Planzeichenerklärung

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AufdSohrenkampeBPlanSatzungsbeschluss (127 KB)      
Anlage 2 2 AufdSohrenkampePLZSatzungsbeschluss (77 KB)      
Anlage 3 3 AufdemSohrenkampeBegründSatzungsbeschluss (533 KB)      
Anlage 4 4 AufdemSohrenkampeZusammenstSatzungsbeschluss (106 KB)      
Stammbaum:
HIL/2013/135   Bebauungsplan "Auf dem Sohrenkampe", 1. Änderung, Gemeindeteil Hillerse - Aufstellungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2013/135-02   Bebauungsplan "Auf dem Sohrenkampe", 1. Änderung, Gemeindeteil Hillerse; - Satzungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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