Vorlage - HIL/2013/135-02
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt zu den in dem Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wie in der Anlage dargestellt.
b) Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt aufgrund des § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Auf dem Sohrenkampe“, 1. Änderung, als Satzung nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen/Stellungnahmen.
c) Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Auf dem Sohrenkampe“, 1. Änderung.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Sohrenkampe“, 1. Änderung, mit Begründung hat in der Zeit vom 24.04.2014 bis 23.05.2014 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte gleichzeitig. Währen der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Von privater Seite wurden keine Anregungen vorgebracht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Bauleitplanung entstehen einmalige Aufwendungen in Höhe von 5.000,00 € im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt.
Anlage/n:
Zusammenstellung Abwägung
Bebauungsplan
Planzeichenerklärung
Begründung
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