Vorlage - LEI/2014/170-01
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt zu den in dem Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wie in der Anlage dargestellt.
b) Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt, im Umfang von 0,94 Werteinheiten bezogen auf Hektar dem Bebauungsplan „Neuer Marktplatz I“
- Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rolfsbütteler Feld“ der
Gemeinde Hillerse,
- Maßnahmen auf dem Flurstück 109 der Flur 4, Gemarkung Hillerse,
- Maßnahmen an geeigneter Stelle in der Gemeinde Leiferde oder
- im Ausgleichsflächenpool des Niedersächsischen Forstamtes Unterlüß
als externe Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a (3) Satz 3 BauGB zuzuordnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung des erforderlichen Ausgleichs vor in Kraft setzen des Bebauungsplanes abzuschließen.
c) Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt aufgrund des § 10 (1) BauGB und des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Neuer Marktplatz I“ und die örtliche Bauvorschrift nach Prüfung der Anregungen/Stellungnahmen als Satzung.
d) Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Neuer Marktplatz I“ mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und zur örtlichen Bauvorschrift.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Neuer Marktplatz I“ mit Begründung hat gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 20.10.2014 bis 21.11.2014 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.
Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Interessenverbände, Nachbargemeinden und Dritter werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht, da in einem städtebaulichen Vertrag die Übernahme der Planungskosten durch den Investor geregelt ist.
Anlage/n:
Zusammenstellung Abwägung
Bebauungsplan
Planzeichenerklärung (Seite 1 und 2)
ÖBV
Textliche Festsetzungen (Seite 1 und 2)
Grünordnungsplan
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NeuerMarktplatzIAbwägungSatzungsbeschluss (441 KB) | ||||
2 | NeuerMarktplatzIPlanSatzungsbeschluss (211 KB) | ||||
3 | NeuerMarktplatzIPLZSeite1Satzung (74 KB) | ||||
4 | NeuerMarktplatzIPLZSeite2Satzung (81 KB) | ||||
5 | NeuerMarkplatzIÖBVSatzungsbeschluss (152 KB) | ||||
6 | NeuerMarktplatzITextlFestSeite1Satzung (163 KB) | ||||
7 | NeuerMarktplatzITextlFestSeite2Satzung (164 KB) | ||||
8 | NeuerMarktplatzIBegründungSatzung (476 KB) | ||||
9 | NeuerMarktplatzIGrünordnungsplanSatzung (258 KB) |
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