Vorlage - MEI/2011/039
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Beschlussvorschlag:
Die Straße „Schmiedekamp“ von der „Alten Straße“ bis zur „Lindenstraße“ im Gemeindeteil Meinersen wird im Haushaltsjahr 2011 neu hergestellt.
Das Planungsbüro Andree Kepper, 38518 Gifhorn, wird im Rahmen eines entsprechenden Ingenieurvertrages mit den Leistungsphasen 3, 5 bis 8 der Maßnahme beauftragt.
Alternativ:
Die Straße „Schmiedekamp“ wird nach Durchführung der Kanalbauarbeiten in der Straßenoberfläche durch den Wasserverband Gifhorn so wieder hergestellt, wie der Ursprung war.
Sachverhalt:
Es wird auf die Beschlussvorlage Nr. 2009-0176/01 vom 18.11.2009 verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2011 sieht den Neubau des „Schmiedekamps“ im Gemeindeteil Meinersen vor. Hintergrund ist, dass die Straße den heutigen Verkehrsverhältnissen nicht mehr standhält. Weiterhin wird der Wasserverband Gifhorn den Neubau des Schmutz- und Regenwasserkanals im Frühjahr 2011 realisieren. Die Kanalbaumaßnahme des Wasserverbandes beginnt an der Einmündung „Alte Straße“ und endet vor der „Anbauer Straße“. Die Straßenbaumaßnahme beginnt an der Einmündung „Alte Straße“ und endet hinter der Einmündung „Lindenstraße“. Nach Aussage des Ingenieurbüros Kepper ist der Abschnitt von der „Lindenstraße“ bis zur „Anbauer Straße“ in einem Bauzustand, der eine Komplettsanierung nicht erforderlich macht.
Die Strecke bis zur „Lindenstraße“ ist ca. 350 m lang. Folgender Aufbau ist vorgesehen:
Fahrbahnbreite 5,00 m, beidseitige Gehwege je 1,20 m. Der frostsichere Aufbau im Bereich der Fahrbahn besteht aus 8 cm Rechteckpflaster, 3 cm Bettung, 15 cm Schottertragschicht und 19 cm Frostschutzschicht. Im Bereich des Gehweges wird folgender Aufbau hergestellt: 8 cm Rechteckpflaster, 3 cm Bettung und 19 cm Schottertragschicht.
Laut Bodengutachten des Büros ELH Ingenieure ist der Untergrund zwar frostsicher, jedoch nicht tragfähig.
Die Verwaltung empfiehlt, für die weiteren ingenieurtechnischen Leistungen das Ingenieurbüro Andree Kepper zu beauftragen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sowie die Entwurfsvermessung wurden bereits durch das Ingenieurbüro Andree Kepper ausgeführt. Bei zurückliegenden baulichen Maßnahmen hat das Ing.-Büro Fachkompetenz, Leistungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick gezeigt.
Damit die Baumaßnahme zeitgerecht im Jahr 2011 realisiert werden kann, ist es notwendig, die Vorentwurfsplanung in den nächsten Wochen den Gremien sowie den Anliegern vorzustellen, um anschließend die Ausführungsplanung zu erstellen und mit der Realisierung des Bauvorhabens in der zweiten Jahreshälfte 2011 zu beginnen. Der Wasserverband Gifhorn beabsichtigt, die Entwässerungsarbeiten und Straßenbauarbeiten zusammen im Februar 2011 auszuschreiben.
Die ermittelten Kosten für die Vorplanung (umgesetzt 2009) belaufen sich auf 14.000,00 Euro, die Kosten für die Ausführungsplanung und Bauleitung belaufen sich auf 26.000,00 Euro, also insgesamt 40.000,00 Euro. Der Anteil der Gemeinde für die Herstellung des Regenwasserkanals beträgt 85.000,00 Euro. Für den Straßenbau entstehen Kosten von 335.000,00 Euro abzüglich 25.000,00 Euro anteilig für die Herstellung der Oberbaukosten im Bereich der Kanaltrassen. Somit entstehen beitragsfähige Kosten in Höhe von 435.000,00 Euro.
Ein Antrag auf ILEK-Fördermittel wurde abgelehnt.
Für den Abschnitt von der „Lindenstraße“ bis zur „Anbauer Straße“ werden weitere anteilige Kosten von 30.000,00 Euro für die Straßenentwässerung anfallen.
Auf dem Kostenträger 5410000 Nr. I040954102 stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung (465.000,00 Euro).
Die Straße „Schmiedekamp“ ist einzustufen als öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr. Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Meinersen ergibt sich für die einzelnen Teileinrichtungen folgendes Verteilungsverhältnis:
| Ges. Kosten | Fahrbahn | Gehwege | Entwässerung | Beleuchtung |
Beitragsfähige Kosten, gerundet | 435.000,00 € | 188.000,00 € | 94.500,00 € | 134.500,00 € | 18.000,00 € |
Gemeinde-Anteil | 222.125 € | 112.800 € | 33.075 € | 67.250 € | 9.000 € |
Anlieger-Anteil | 212.875 € | 75.200 € | 61.425 € | 67.250 € | 9.000 € |
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Gemeinde-Anteil | 51% | 60% | 35% | 50% | 50% |
Anlieger-Anteil | 49% | 40% | 65% | 50% | 50% |
Für den Abschnitt „Lindenstraße“ bis „Anbauerstraße“ ergibt sich folgende Aufteilung:
| Ges. Kosten | Fahrbahn | Gehwege | Entwässerung | Beleuchtung |
Beitragsfähige Kosten, gerundet | 30.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 30.000,00 € | 0,00 € |
Gemeinde-Anteil | 15.000 € | 0 € | 0 € | 15.000 € | 0 € |
Anlieger-Anteil | 15.000 € | 0 € | 0 € | 15.000 € | 0 € |
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Gemeinde-Anteil | 50% | 60% | 35% | 50% | 50% |
Anlieger-Anteil | 50% | 40% | 65% | 50% | 50% |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 435.000 €. Haushaltsmittel stehen unter der Investitions-Nr. I040954102 in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 7.520,00 € für die Fahrbahn jährlich vorzusehen. Für die Gehwege sind bei einer Nutzungszeit von 13 Jahren 7.270,00 €, für die Entwässerung sind bei einer Nutzungszeit von 60/75 Jahren 825,00 €/ 1.133,00 € und für die Straßenbeleuchtung sind bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren 720,00 € vorzusehen.
Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 € einzuplanen.
Anlage/n:
Entfällt.
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