Vorlage - MUE/2012/108-01
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Beschlussvorschlag:
a) Dem Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Siedlung Hahnenhorn Süd“ und der Begründung wird zugestimmt.
b) Die öffentliche Auslegung gemäß § 13 nach § 3 (2) BauGB wird beschlossen.
c) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 nach § 4 (2) BauGB sind gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).
Sachverhalt:
Gemäß § 13 (2) nach § 3 (1) BauGB erfolgte die öffentliche Darlegung des Vorentwurfs zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Siedlung Hahnenhorn Süd“ in der Zeit vom 28.01.2013 bis 08.02.2013. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 13 (2) nach § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 28.02.2013 gebeten.
Das Planverfahren wurde nach dieser Auslegung eingestellt, da im April 2013 die Baugenehmigung für ein betroffenes Grundstück seitens des Landkreises Gifhorn erteilt wurde. Aufgrund eines weiteren Bauwunsches im Geltungsbereich wurde das Planverfahren jedoch wieder aufgenommen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bauleitplanverfahren hatte die Landwirtschaftskammer Bedenken vorgetragen, dass durch das Heranrücken von Wohnnutzungen an die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe deren Bestand und Entwicklung beeinträchtigt wird. Im Rahmen eines Ortstermins wurde vorgeschlagen, die Verträglichkeit beider Nutzungen gutachterlich – zu Schallimmissionen und Geruchsemissionen – untersuchen zu lassen und auf Basis des Ergebnisses der Gutachten darüber zu entscheiden, ob die Planung weiter verfolgt werden soll.
Im Ergebnis der Gutachten zum Schall und zu den Gerüchen sowie auf Grund der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer ist festzustellen, dass die Satzung nur mit der Konsequenz zur Rechtskraft gebracht werden kann, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirte in der Siedlung Hahnenhorn – insbesondere die Betriebe Müller, Bruns und Weimann – beschränkt werden.
Mit Schreiben vom 29.04.2015 erklären sich die Landwirte durch Unterschrift mit der weiteren Bebauung eines Wohngebäudes für sich und deren Rechtsnachfolger einverstanden. Unabhängig davon wird jedoch bei allen künftigen Vorhaben der Landwirte die Wohnnutzung der in der Nachbarschaft zu schützen sein.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Zusammenstellung Stellungnahmen
Gebietsabgrenzung
Planentwurf
Planzeichenerklärung/Textliche Festsetzungen
Begründung
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