Vorlage - MUE/2012/108
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der Grundstückseigentümer beantragt mit beiliegendem Schreiben, für sein Grundstück eine Abrundungssatzung zu erlassen. Im Vorfeld hatte er im Rahmen einer Bauvoranfrage die Bebaubarkeit seines Grundstückes mit zwei weiteren Wohnhäusern prüfen lassen.
Bereits bei einer Informationsveranstaltung zur baulichen Entwicklung in Hahnenhorn hatte am 20.09.2009 hatte Herr Wollny, Fachbereichsleiter Bauwesen des Landkreises Gifhorn, dargestellt, dass nur wenige Grundstücke von Hahnenhorn als Baulücke i. S. des § 34 Absatz 1 BauGB bebaubar sind.
Mit Schreiben vom 09.07.2012 hat der Landkreis Gifhorn der Gemeinde aufgrund der Bauvoranfrage mitgeteilt, dass für die Bebauung dieses Grundstückes eine Bauleitplanung in Form einer Abrundungssatzung notwendig ist.
Es gilt daher zu entscheiden, ob die gewünschte Bebauung ermöglich werden soll.
Zusätzliche Erschließungsmaßnahmen werden nicht erforderlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AntragWiechersAbrundung (29 KB) | ||||
2 | PlanAbrundungWiechers (53 KB) |
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