Vorlage - MEI/2015/275  

Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 -
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
18.05.2015 
13. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
09.06.2015 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Standorte Straßenbeleuchtung  
Trilux 9701 Produktinformation  
Trilux 9821 Produktinformation  
150518_Anlage zum Protokoll Pkt.11  
110519_Anlagen_Beleuchtung_BPU_300511  

Beschlussvorschlag:

 

In der Gemeinde Meinersen werden in folgenden Straßen  ___________________________ zusätzliche Lichtpunkte geschaffen.

 


Sachverhalt:

 

Straßenbeleuchtung – Rechtsgrundlagen zur Verkehrssicherungspflicht

 

Generell ist zur Verkehrssicherungspflicht folgendes zu bemerken:

 

Die von der Rechtsprechung gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (Schadenersatzpflicht) abgeleitete Straßenverkehrssicherungspflicht umfasst auch eine Beleuchtungspflicht. Sie ist im Prinzip begrenzt auf geschlossene Ortslagen und gefährliche Straßenabschnitte wie Kreuzungen, Einmündungen, Engpässe, scharfe Kurven, Gefällestrecken und gekennzeichnete Fußgängerüberwege.Die Rechtsprechung orientiert sich am Stand der Technik. Hierfür ist die DIN EN 13201 maßgebend.

 

Zu den Pflichten des Betreibers gehört auch die Überwachung der Anlagen bis hin zur Überprüfung der Standfestigkeit der Masten. Unfälle als Folge nachgewiesener Pflichtverletzungen haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

 

Auszüge aus der DIN EN 13201

Die Norm gibt Empfehlungen dazu, wie Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr beleuchtet werden sollen. Es ist aber nicht Aufgabe der Norm, Aussagen darüber zu machen, ob eine Straße zu beleuchten ist. Die Notwendigkeit, eine Straße zu beleuchten, wird jeweils durch die hierfür zuständige Behörde festgestellt.

 

D. h. in der Regel stehen fast alle Straßenlaternen in der Gemeinde Meinersen zu weit auseinander. Auf Anregung der Politik, Hinweisen aus der Bevölkerung und durch Recherche der Verwaltung wurde eine Liste mit möglichen neuen Standorten von Straßenlaternen erarbeitet.

 

In den Anlagen 1 bis 9 sind in den jeweiligen Straßen die neuen Standorte durch gelbe Punkte markiert. Der Bestand ist mit einem blauen Punkt gekennzeichnet. Die vorhandenen Lichtpunktabstände sind in Blau, die neuen Abstände in Rot markiert.

 

 

 

Die Verwaltung hat Anzahl und Kosten für mehrere Straßen ermittelt:

 

In der Tabelle ist Regel werden bestehende Kofferleuchten gegen den Typ TRILUX 9701 und bestehende Pilzleuchten gegen den Typ TRILUX 9821 ausgetauscht.

 

Anlage

Straße

Bereich

Länge

Mast  [m]

TRILUX    9701

TRILUX    9821

Kosten Tiefbau

Kosten Bel.

Gesamt-kosten

1

Wiesenweg

Weg zu Hs-Nr. 7+11

70

5

1

 

3.000 €

1.000 €

4.000 €

 

Wiesenweg

vor HS-Nr. 9

0

5

1

 

100 €

1.000 €

1.100 €

2

Dieckhorster Str.

v. Dühring Str. bis B188

215

5

5

 

11.700 €

5.000 €

16.700 €

3

Weg "Badweide"

zw. L414 und Hauptstr.

 

 

 

 

0 €

0 €

0 €

4

Am Eichenkamp

vor dem "Zwergenland"

0

5

1

 

100 €

1.000 €

1.100 €

 

Am Eichenkamp

Zufahrt Arztpraxis

65

3

 

1

2.500 €

1.100 €

3.600 €

5

Gifhorner Straße

v. Kreisel - Kiefernweg

435

5

9

 

15.700 €

9.000 €

24.700 €

6

Maschhop

Bereich HS-Nr. 75A

0

5

1

 

100 €

1.000 €

1.100 €

7

Höfen

gegenüber Hs-Nr. 12

35

3

 

1

900 €

1.100 €

2.000 €

 

Höfen

südl. HS-Nr.12

32

3

 

1

1.300 €

1.100 €

2.400 €

8

Zum Farmwinkel

Weg zum Spielplatz

30

3

 

1

1.300 €

1.100 €

2.400 €

9

Heinekenkamp

Weg zum Ohofer Weg

60

3

 

2

1.700 €

2.200 €

3.900 €

Gesamtkosten

 

 

 

 

 

 

 

63.000 €

 

Der Tabelle sind die Länge der beleuchtungsfreien Strecke, die Masthöhe, die Leuchtenkopf-Typen (Anlage 10 und 11), die Kosten für Tiefbau, die Kosten für Mast und Lampenkopf sowie die Gesamtkosten zu entnehmen.

 

Es stehen auf dem Produkt I04-545-01 Haushaltsmittel in Höhe von 21.000,00 € zur Verfügung.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Je nach dem, welche Baumaßnahme umgesetzt werden soll, sind u. U. zusätzliche Haushaltsmittel überplanmäßig bereit zu stellen. Zurzeit stehen auf dem Produkt I04-545-01 Haushaltsmittel in Höhe von 21.000,00 € zur Verfügung.

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 21.000 €. Eine Kostenbeteiligung durch Anliegerbeiträge muss noch geprüft werden.

 

Bei einer Nutzungszeit von 18 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.166,00 € jährlich vorzusehen.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 einzuplanen.

 

 


Anlage/n:

Anlage 1-9 Pläne mit Angaben der Leuchtpunkte

Anlage 10 – Trilux 9701 Produktinformation

Anlage 11 – Trilux 9821 Produktinformation

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Standorte Straßenbeleuchtung (2409 KB)      
Anlage 2 2 Trilux 9701 Produktinformation (322 KB)      
Anlage 3 3 Trilux 9821 Produktinformation (278 KB)      
Anlage 4 4 150518_Anlage zum Protokoll Pkt.11 (555 KB)      
Anlage 5 5 110519_Anlagen_Beleuchtung_BPU_300511 (1788 KB)      
Stammbaum:
MEI/2015/275   Erweiterung der Straßenbeleuchtung   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2015/275-01   Erweiterung der Straßenbeleuchtung; hier: Gifhorner Straße vom Kreisel bis Kiefernweg/Bereich Asylantenwohnheim   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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