Vorlage - MEI/2015/275
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Beschlussvorschlag:
In der Gemeinde Meinersen werden in folgenden Straßen ___________________________ zusätzliche Lichtpunkte geschaffen.
Sachverhalt:
Straßenbeleuchtung – Rechtsgrundlagen zur Verkehrssicherungspflicht
Generell ist zur Verkehrssicherungspflicht folgendes zu bemerken:
Die von der Rechtsprechung gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (Schadenersatzpflicht) abgeleitete Straßenverkehrssicherungspflicht umfasst auch eine Beleuchtungspflicht. Sie ist im Prinzip begrenzt auf geschlossene Ortslagen und gefährliche Straßenabschnitte wie Kreuzungen, Einmündungen, Engpässe, scharfe Kurven, Gefällestrecken und gekennzeichnete Fußgängerüberwege.Die Rechtsprechung orientiert sich am Stand der Technik. Hierfür ist die DIN EN 13201 maßgebend.
Zu den Pflichten des Betreibers gehört auch die Überwachung der Anlagen bis hin zur Überprüfung der Standfestigkeit der Masten. Unfälle als Folge nachgewiesener Pflichtverletzungen haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Auszüge aus der DIN EN 13201
Die Norm gibt Empfehlungen dazu, wie Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr beleuchtet werden sollen. Es ist aber nicht Aufgabe der Norm, Aussagen darüber zu machen, ob eine Straße zu beleuchten ist. Die Notwendigkeit, eine Straße zu beleuchten, wird jeweils durch die hierfür zuständige Behörde festgestellt.
D. h. in der Regel stehen fast alle Straßenlaternen in der Gemeinde Meinersen zu weit auseinander. Auf Anregung der Politik, Hinweisen aus der Bevölkerung und durch Recherche der Verwaltung wurde eine Liste mit möglichen neuen Standorten von Straßenlaternen erarbeitet.
In den Anlagen 1 bis 9 sind in den jeweiligen Straßen die neuen Standorte durch gelbe Punkte markiert. Der Bestand ist mit einem blauen Punkt gekennzeichnet. Die vorhandenen Lichtpunktabstände sind in Blau, die neuen Abstände in Rot markiert.
Die Verwaltung hat Anzahl und Kosten für mehrere Straßen ermittelt:
In der Tabelle ist Regel werden bestehende Kofferleuchten gegen den Typ TRILUX 9701 und bestehende Pilzleuchten gegen den Typ TRILUX 9821 ausgetauscht.
Anlage | Straße | Bereich | Länge | Mast [m] | TRILUX 9701 | TRILUX 9821 | Kosten Tiefbau | Kosten Bel. | Gesamt-kosten |
1 | Wiesenweg | Weg zu Hs-Nr. 7+11 | 70 | 5 | 1 |
| 3.000 € | 1.000 € | 4.000 € |
| Wiesenweg | vor HS-Nr. 9 | 0 | 5 | 1 |
| 100 € | 1.000 € | 1.100 € |
2 | Dieckhorster Str. | v. Dühring Str. bis B188 | 215 | 5 | 5 |
| 11.700 € | 5.000 € | 16.700 € |
3 | Weg "Badweide" | zw. L414 und Hauptstr. |
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| 0 € | 0 € | 0 € |
4 | Am Eichenkamp | vor dem "Zwergenland" | 0 | 5 | 1 |
| 100 € | 1.000 € | 1.100 € |
| Am Eichenkamp | Zufahrt Arztpraxis | 65 | 3 |
| 1 | 2.500 € | 1.100 € | 3.600 € |
5 | Gifhorner Straße | v. Kreisel - Kiefernweg | 435 | 5 | 9 |
| 15.700 € | 9.000 € | 24.700 € |
6 | Maschhop | Bereich HS-Nr. 75A | 0 | 5 | 1 |
| 100 € | 1.000 € | 1.100 € |
7 | Höfen | gegenüber Hs-Nr. 12 | 35 | 3 |
| 1 | 900 € | 1.100 € | 2.000 € |
| Höfen | südl. HS-Nr.12 | 32 | 3 |
| 1 | 1.300 € | 1.100 € | 2.400 € |
8 | Zum Farmwinkel | Weg zum Spielplatz | 30 | 3 |
| 1 | 1.300 € | 1.100 € | 2.400 € |
9 | Heinekenkamp | Weg zum Ohofer Weg | 60 | 3 |
| 2 | 1.700 € | 2.200 € | 3.900 € |
Gesamtkosten |
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| 63.000 € |
Der Tabelle sind die Länge der beleuchtungsfreien Strecke, die Masthöhe, die Leuchtenkopf-Typen (Anlage 10 und 11), die Kosten für Tiefbau, die Kosten für Mast und Lampenkopf sowie die Gesamtkosten zu entnehmen.
Es stehen auf dem Produkt I04-545-01 Haushaltsmittel in Höhe von 21.000,00 € zur Verfügung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach dem, welche Baumaßnahme umgesetzt werden soll, sind u. U. zusätzliche Haushaltsmittel überplanmäßig bereit zu stellen. Zurzeit stehen auf dem Produkt I04-545-01 Haushaltsmittel in Höhe von 21.000,00 € zur Verfügung.
Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 21.000 €. Eine Kostenbeteiligung durch Anliegerbeiträge muss noch geprüft werden.
Bei einer Nutzungszeit von 18 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.166,00 € jährlich vorzusehen.
Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 € einzuplanen.
Anlage/n:
Anlage 1-9 Pläne mit Angaben der Leuchtpunkte
Anlage 10 – Trilux 9701 Produktinformation
Anlage 11 – Trilux 9821 Produktinformation
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