Vorlage - MEI/2015/275-01  

Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung;
hier: Gifhorner Straße vom Kreisel bis Kiefernweg/Bereich Asylantenwohnheim
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60 -Bezüglich:
MEI/2015/275
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
02.03.2016 
15. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.03.2016 
26. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Pläne mit Angaben der Leuchtpunkte  
Produktinformation Trilux  

Beschlussvorschlag:

 

In der Gemeinde Meinersen werden in der „Gifhorner Straße“ bis zum Ende des Baugebietes „Leiferder Weg“ und „Auf der Schafweide“ im Bereich des Asylantenwohnheimes zusätzliche Lichtpunkte geschaffen.

 


Sachverhalt:

 

Straßenbeleuchtung – Rechtsgrundlagen zur Verkehrssicherungspflicht

 

Generell ist zur Verkehrssicherungspflicht folgendes zu bemerken:

 

Die von der Rechtsprechung gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (Schadenersatzpflicht) abgeleitete Straßenverkehrssicherungspflicht umfasst auch eine Beleuchtungspflicht. Sie ist im Prinzip begrenzt auf geschlossene Ortslagen und gefährliche Straßenabschnitte wie Kreuzungen, Einmündungen, Engpässe, scharfe Kurven, Gefällestrecken und gekennzeichnete Fußgängerüberwege.Die Rechtsprechung orientiert sich am Stand der Technik. Hierfür ist die DIN EN 13201 maßgebend.

 

Zu den Pflichten des Betreibers gehört auch die Überwachung der Anlagen bis hin zur Überprüfung der Standfestigkeit der Masten. Unfälle als Folge nachgewiesener Pflichtverletzungen haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

 

Auszüge aus der DIN EN 13201

Die Norm gibt Empfehlungen dazu, wie Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr beleuchtet werden sollen. Es ist aber nicht Aufgabe der Norm, Aussagen darüber zu machen, ob eine Straße zu beleuchten ist. Die Notwendigkeit, eine Straße zu beleuchten, wird jeweils durch die hierfür zuständige Behörde festgestellt.

 

 

In den Abschnitten der „Gifhorner Straße“ bis zum Ende des Baugebietes „Leiferder Weg“ und „Auf der Schafweide“ im Bereich des Asylantenwohnheimes gibt es keine Straßenbeleuchtung. Auf Anregung der Politik und durch Hinweise aus der Bevölkerung wurde eine Liste mit möglichen neuen Standorten von Straßenlaternen erarbeitet.

 

In den Anlagen 1 und 2 sind in den jeweiligen Straßen die neuen Standorte durch orangefarbene Punkte markiert. Der Bestand ist mit einem blauen Punkt gekennzeichnet. Die vorhandenen Lichtpunktabstände sind in blau, die neuen Abstände in rot markiert.

 

 

Die Verwaltung hat Anzahl und Kosten für mehrere Straßen ermittelt:

 

 

Anlage

Straße

Bereich

Länge

Mast  [m]

TRILUX    9701

Kosten Tiefbau

Kosten Bel.

Gesamt-kosten

1

Gifhorner Straße

v. Kreisel – Ende BG

435

5

10

18.500 €

10.000 €

28.500 €

2

Auf der Schafweide

Asylantenwohnheim

130

5

3

6.500 €

3.000 €

8.500 €

Gesamtkosten

 

 

 

 

 

 

37.000 €

 

Der Tabelle ist die Länge der beleuchtungsfreien Strecke, die Masthöhe, die Leuchtenkopf-Typen (Anlage Trilux), die Kosten für Tiefbau, die Kosten für Mast und Lampenkopf sowie die Gesamtkosten zu entnehmen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf dem Produkt I04-545-01 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € und auf dem Produkt I041654501 Haushaltsmittel in Höhe von 12.000,00 € zur Verfügung.

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 37.000 €. Eine Kostenbeteiligung durch Anliegerbeiträge muss noch geprüft werden.

 

Bei einer Nutzungszeit von 18 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.055,00 € jährlich vorzusehen.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 Euro einzuplanen.

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1-2 Pläne mit Angaben der Leuchtpunkte

Anlage Trilux 9701 Produktinformation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pläne mit Angaben der Leuchtpunkte (564 KB)      
Anlage 2 2 Produktinformation Trilux (322 KB)      
Stammbaum:
MEI/2015/275   Erweiterung der Straßenbeleuchtung   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2015/275-01   Erweiterung der Straßenbeleuchtung; hier: Gifhorner Straße vom Kreisel bis Kiefernweg/Bereich Asylantenwohnheim   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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