Vorlage - MUE/2013/125-01  

Betreff: Neuherstellung der Forstwege "Bokelberger Weg" und "Wilscher Weg"
hier: Geänderte Bauausführung im Ergebnis der durchgeführten Anliegerinformation vom 07.07.2015
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60 - 66 13 02Bezüglich:
MUE/2013/125
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.07.2015 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Anlagen:
Lageplan Bokelberge  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der „Wilscher Weg“ ist in voller Länge als Forstweg auszubauen. Am Ende der Anlage –

    Gemarkungsgrenze Wilsche – ist eine Wendemöglichkeit zu schaffen.

 

2. Der „Bokelberger Weg“ ist/ist nicht in verkürzter Baulänge von ca. 1.200 m als Forstweg

    auszubauen. Am Ende der Anlage ist eine Wendemöglichkeit zu schaffen.

 


Sachverhalt:

 

Bereits am 26.02.2013 hat der Rat der Gemeinde Müden (Aller) den einstimmigen Beschluss gefasst, die betreffenden Forstwege auszubauen.

 

Grundvoraussetzung dieser Maßnahme ist die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln des Zuwendungsgebers (Landwirtschaftskammer Hannover).

 

Leider sind die Förderrichtlinien in 2013 mit Auslaufen der alten Förderperiode neu zu formieren und die Richtlinien der Umsetzung – so auch Antragsformulare etc. - sind neu zu verfassen. Dieser langwierige Prozess ist bis dato noch nicht abgeschlossen. Es gibt jedoch Anzeichen des zuständigen Ministeriums aus Hannover, dass nunmehr vorliegende Förderanträge kurzfristig genehmigt und zur Ausführung freigegeben werden könnten. Da die Randbedingungen (Förderquote etc.) nunmehr feststehen, war es an der Zeit, die betroffenen Anlieger über die Projekte zu informieren.

 

Am 07.07.2015 fanden die Informationsveranstaltungen zum Ausbau der Forstwege „Bokelberger Weg“ und “ Wilscher Weg“ statt.

 

Das Ergebnis lässt sich folgt zusammenfassen:

 

Maßnahme „Wilscher Weg“

 

Die Anlieger stimmen einem Ausbau des Forstweges mit knapper Mehrheit zu, wobei die Beitragserhebung – hier werden nur die direkten Anlieger beteiligt - bei den Anliegern auf Unverständnis stößt.

 

Die Anlieger vertreten die Auffassung, dass mit Ausbau des Weges zukünftig ein neuer Nutzerkreis den Weg nutzen wird und deshalb der gemeindliche Kostenanteil höher ausfallen müsste. 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Befürchtung der Anlieger, dass mit Ausbau der Wege der Nutzerkreis insbesondere des durchlaufenden Verkehrs - zunimmt, ist nicht auszuschließen. Dieser Umstand  hat aber beitragsrechtlich – Verteilung der Kosten zwischen der Gemeinde Müden (Aller) und Anlieger - keine Auswirkungen. Es bleibt nach wie vor eine gewidmete Straße im Außenbereich hier: Wirtschaftsweg/Forstweg, bei welcher die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Müden (Aller) eine Kostenverteilung von 25% zu 75% festschreibt. Die Gemeinde kann allerdings bei einer atypischen Straßennutzung im Einzelfall vor Entstehen der sachlichen Beitragspflichten durch eine ergänzende Satzung von den vorgenannten Anteilen abweichen.

 

 

An der Gemarkungsgrenze Wilsche ist eine Wendemöglichkeit zu schaffen, da im weiteren Verlauf im Stadtgebiet Gifhorn ein Ausbau des Weges derzeit nicht erfolgt.

 

 

Maßnahme „Bokelberger Weg“

 

Für den „Bokelberger Weg“ wird seitens der Anliegerschaft eine Verkürzung der Baulänge um ca. 50 % favorisiert.

 

Hintergrund:

 

Der östliche Teilabschnitt des „Bokelberger Weges“ erschließt ausschließlich Ackerflächen und keine Waldflächen und hat aus forstwirtschaftlicher Sicht – die Holzabfuhr könnte ausschließlich in Richtung Müden stattfinden - keine Bedeutung. Am Ende der ausgebauten Strecke müsste eine Wendemöglichkeit geschaffen werden, hierzu würden die Grundeigentümer Flächen zur Verfügung stellen (Trassenverlauf = siehe beigefügter Lageplan).

 

Antwort der Verwaltung:

 

Welche beitragsrechtlichen Auswirkungen entstehen bei einer Verkürzung der Ausbaulänge ?

 

Der auszubauende Forstweg in verkürzter Baulänge stellt dann eine eigenständige Anlage dar, wenn „gestalterische“ Maßnahmen dazu beitragen, dass bei einer objektiven Betrachtung des Weges in der Örtlichkeit der Betrachter den Eindruck gewinnt, dass der Weg am Wendeplatz endet und sich eine andere Anlage fortsetzt. Nach Durchführung der Baumaßnahmen muss es sich beitragsrechtlich um zwei verschiedene Einrichtungen handeln. In diesem Fall muss das durch die Straßenführung und Straßenausstattung vorgegebene Erscheinungsbild derartige Unterschiede aufweisen, dass sich beide Straßenteile auffällig voneinander abgrenzen lassen. Das könnte mit Errichtung eines Wendeplatzes und einer Verjüngung (Verminderung der Fahrbahnbreite auf ca. 3,00 m) der Fahrbahnbreite und optischer Eingrenzung des Bereiches - so etwa durch Baumpflanzungen auf einer Distanz von ca. 15-20 m - erreicht werden.

 

Inwieweit ist die Maßnahme weiterhin zuwendungsfähig?

 

Der Zuwendungsgeber- die Landwirtschaftskammer Hannover - hat bestätigt, dass die Maßnahme nach wie vor förderfähig bleibt. Es wäre lediglich ein Änderungsantrag zu stellen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzhaushalt

 

Übersicht „Wilscher Weg“

 

Gesamtkosten

132.00,00 €

 

Förderung

68.000,00 €

Anliegerbeiträge

48.000,00 €

Gemeindeteil

16.000,00 €

 

 

Übersicht „Bokelberger Weg (ganze Weglänge)                                          (verkürzte Baulänge)

 

Gesamtkosten

151.900,00

75.950,00 €

 

 

Förderung

78.500,00 €

39.250,00 €

Anliegerbeiträge

55.000,00  €

27.500,00 €

Gemeindeteil

18.400,00 €

9.200,00 €

 

 

Bei einer Nutzungszeit von 18 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt darzustellen. Für die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt ca. 3.000,00 € einzuplanen.

 

Außerdem sind im Ergebnishaushalt Erträge (Auflösung eines Sonderpostens) durch die Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sowie die Einnahmen aus Fördermitteln der LWK Hannover über den Abschreibungszeitraum von 18 Jahren darzustellen.

 

 


Anlage/n:

Lageplan „Bokelberger Weg“ – verkürzte Bauausführung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Bokelberge (431 KB)      
Stammbaum:
MUE/2013/125   Neuherstellung der Forstwege "Bokelberger Weg" und "Wilscher Weg" hier: Objektbeschluss für die Antragstellung auf Fördermittel bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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