Vorlage - MUE/2013/125  

Betreff: Neuherstellung der Forstwege "Bokelberger Weg" und "Wilscher Weg"
hier: Objektbeschluss für die Antragstellung auf Fördermittel bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-13-02
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
19.02.2013 
6. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
26.02.2013 
8. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
ForstwegBokelbergerWeg  
ForstwegWilscherWeg  

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Forstweg „Bokelberger Weg“ ist/ist nicht  beginnend von der Ortslage Müden/Dieckhorst Straße “In den Sandbergen“ bis nach Bokelberge - wie im Sachverhalt detailliert erläutert - in Schotterbauweise neu herzustellen.

 

2.      Der Forstweg „Wilscher Weg“ ist/ist nicht  beginnend von der Ortslage Bokelberge bis zur Gemeindegrenze Müden (Aller) wie - im Sachverhalt detailliert erläutert - in Schotterbauweise neu herzustellen.

 

3.      Entsprechende Förderanträge sind an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu richten. 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) am 24.01.2012 ist die Entscheidung über ein Mehrjahresprogramm zum Ausbau von Wirtschaftswegen - so auch des forstwirtschaftlich genutzten Bokelberger Weges-getroffen worden (Beschlussvorlage Nr. MUE/2011/061).

 

Nach Rücksprache bei der Bezirksförsterei Meinersen, Herrn Schäfer, besteht nach wie vor ein außerordentlich hohes Interesse, den Bokelberger Wegund auch im weiteren Verlauf den Wilscher Wegfür anstehende Holztransporte tragfähig auszubauen.

 

Planungsgrundlage ist die Richtlinie für den ländlichen Wegebau. Der Zuwendungsgeber schließt eine Förderung von asphaltierten oder gepflasterten Wegen aus, so dass nur die Herstellung der geschotterten Wege übrig bleibt. Bei dem gewählten Fahrbahnaufbau ist man von einer mittleren Beanspruchung, d. h. saisonale Überfahrten mit einer maßgebenden Achslast von 5 t gelegentlich 11,5 t , ausgegangen. Ob diese Maßnahmen auch seitens der Waldbesitzer Zustimmung finden, könnte im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Realverbandes Forst Müden im Februar 2013 in Erfahrung gebracht werden.

 

Eine Antragstellung auf Fördermittel ist bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen am besten im Frühjahr 2013, spätestens bis 01.11.2013 möglich, wenn eine Förderung der Maßnahme in 2014 angestrebt wird. Der Kostenzuschuss beträgt 70 Prozent der Nettobaukostensumme.

 

Nach Kostenschätzung könnte sich die Maßnahme wie folgt darstellen:

 

Bokelberger Weg

2.100m                                          Gesamtkosten                             ca.148.600,00

 

                                                        70 % Zuschuss                            ca.   82.000,00

                                                        75 % Anliegerbeiträge              ca.   49.000,00

 

                                                        Eigenanteil der                            ca.   17.600,00

                                                        Gemeinde Müden (Aller)

 

 

Wilscher Weg

1.800 m                                          Gesamtkosten                             ca.127.000,00

 

                                                        70 % Zuschuss                            ca.  70.000,00

                                                        75 % Anliegerbeiträge              ca.  42.000,00

 

                                                        Eigenanteil der                            ca.  15.000,00

                                                        Gemeinde Müden (Aller)

                           

Kurzdarstellung der geplanten Maßnahme:

 

Die vorhandenen Wegeflächen werden durch Bodenauf- oder -abtrag ins Profilgebracht. Anschließend erfolgt der Einbau einer tragfähigen Fahrbahn (Breite ca. 4,00 m), bestehend aus einer 1-lagigen ca. 25 cm starken Schottertragschicht.

 

Auf die Herstellung einer feinkörnigen Deckschicht wird aus Kostengründen verzichtet. Außerdem würde auch diese nur einem ästhetischen Anspruch ohne eine Verbesserung der Trageigenschaften des Weges genügen und ist bei diesen Wegen völlig überflüssig. Eine feine Deckschicht wird auch seitens des Zuwendungsgebers nicht gefördert.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 275.000,00(148.600,00 + 127.000,00 ), welche im Finanzhaushalt unter dem  Kostenträger 5550000 im Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagen sind. Bei einer Nutzungszeit von 18 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 15.277,78 (275.000,00 / 18 Jahre) darzustellen. Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt ca. 3.000,00 einzuplanen.

 

Außerdem sind im Ergebnishaushalt die Einnahmen aus Anliegerbeiträgen (überschlägige Vorermittlung) in Höhe von jährlich 5.055,55 (49.000,00 + 42.000,00 / 18 Jahre) sowie Einnahmen aus Fördermittel der LWK Hannover in Höhe von jährlich 8.444,44 (82.000,00 + 70.000,00 / 18 Jahre) als Ertrag (Auflösung eines Sonderpostens) einzuplanen. 

 


Anlage/n:

Übersichtspläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ForstwegBokelbergerWeg (255 KB)      
Anlage 2 2 ForstwegWilscherWeg (228 KB)      
Stammbaum:
MUE/2013/125   Neuherstellung der Forstwege "Bokelberger Weg" und "Wilscher Weg" hier: Objektbeschluss für die Antragstellung auf Fördermittel bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2013/125-01   Neuherstellung der Forstwege "Bokelberger Weg" und "Wilscher Weg" hier: Geänderte Bauausführung im Ergebnis der durchgeführten Anliegerinformation vom 07.07.2015   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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