Vorlage - HIL/2011/012  

Betreff: Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG;
a) Bildung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung
der Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
02.11.2011 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2011_012  

Zu a)

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)  

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Jugend-, Sport- und Sozialausschuss

 

Zu b)

Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf sieben festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.

 

Zu c)

Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenen Sitze wird wie folgt festgestellt:

 

SPD-Fraktion                    =                     4 Sitze

CDU-Fraktion                    =                     3 Sitze

 

Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis 2 : 1.

 

Zu d)

Als Ausschussmitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Jugend-, Sport- und Sozialausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Jugend-, Sport- und Sozialausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu e)

Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:

 

Fraktion/ Gruppe

Ausschuss

1. Zugriff SPD

 

2. Zugriff CDU

 

3. Zugriff SPD

 

 

Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

Vertreter/in

Haushaltsausschuss

 

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

 

 

Jugend-, Sport- und Sozialschuss

 

 

 

 

Zu a)

Sachverhalt:

 

Zu a)

Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.

Bisher gab es folgende Ausschüsse:

 

Haushaltsausschuss, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss

 

Zu b)

Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von sieben hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu c)

Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der einzelnen Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich nach der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu ziehen hat.

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich bei 7-er Ausschüssen die Verteilung 4 Sitze SPD und
3 Sitze CDU.

 


Zu d)

Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und im Jugend-, Sport- und Sozialschuss je drei Bürgervertreter benannt.

 

Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Jugend-, Sport- und Sozialausschuss

Herr Dr. Stephan Neuendorf

Herr Torsten Lohmeier

Herr Gerd-Heinrich Voges

Herr Gerd Kobelke

Herr Götz Büttner

Herr Lothar Michels

 

Hinweis:     Herr Dr. Stephan Neuendorf und Herr Götz Büttner wurden in den Gemeinderat

                   gewählt und stehen als Bürgervertreter nicht mehr zur Verfügung.

 

Zu e)

Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Die Zugriffsrechte sind demnach: 1. SPD, 2. CDU und 3. SPD.

 

Rechtsgrundlage:

§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Keine

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Rechtsgrundlage

Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2011_012 (11 KB)      
Stammbaum:
HIL/2011/012   Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG; a) Bildung der Ausschüsse b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze c) Feststellung der Sitzverteilung d) Benennung der Ausschussmitglieder e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
LEI/2011/012   Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG; a) Bildung der Ausschüsse b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze c) Feststellung der Sitzverteilung d) Benennung der Ausschussmitglieder e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MUE/2011/012   Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG; a) Bildung der Ausschüsse b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze c) Feststellung der Sitzverteilung d) Benennung der Ausschussmitglieder e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MEI/2011/012   Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG; a) Bildung der Ausschüsse b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze c) Feststellung der Sitzverteilung d) Benennung der Ausschussmitglieder e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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