Vorlage - MEI/2011/012  

Betreff: Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG;
a) Bildung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung
der Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - HaBezüglich:
HIL/2011/012
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.11.2011 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2011_012  

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)  

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Sport-, Sozial- und Kulturausschuss

 

Zu b)

Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf sieben festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.

 

Zu c)

Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenen Sitze wird wie folgt festgestellt:

 

CDU-Fraktion              =              4 Sitze

SPD-Fraktion              =              2 Sitze

GRÜNE-Fraktion              =              1 Sitz

 

Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis 2 : 1.

 

Zu d)

Als Ausschussmitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Sport-, Sozial- und

Kulturausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Sport-, Sozial- und

Kulturausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu e)

Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:

 

Fraktion/ Gruppe

Ausschuss

1. Zugriff CDU

 

2. Zugriff SPD

 

3. Zugriff CDU

 

 

Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

Vertreter/in

Haushaltsausschuss

 

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

 

 

Sport-, Sozial- und

Kulturausschuss

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.

Bisher gab es folgende Ausschüsse:

 

Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Sport-, Sozial- und Kulturausschuss

 

Zu b)

Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von sieben hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu c)

Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der einzelnen Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich nach der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu ziehen hat.

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich bei 7-er Ausschüssen die Verteilung 4 Sitze CDU, 2 Sitze SPD und 1 Sitz GRÜNE.

 


Zu d)

Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und im Sport-, Sozial- und Kulturausschuss je drei Bürgervertreter benannt.

 

Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Sport-, Sozial- und Kulturausschuss

Bernd Hacke

Detlef Ideker

Karl-Heinz Wiedenroth

Ingrid Seffer

Katja Schacht

Albrecht Engelke

 

Hinweis:               Frau Ingrid Seffer wurde in den Gemeinderat gewählt und steht als

              rgervertreterin nicht mehr zur Verfügung.

 

Bisher waren für den Haushaltsausschuss keine Bürgervertreter benannt. Es besteht die Möglichkeit r den Haushaltsausschuss ebenfalls Bürgervertreter zu benennen.

 

Zu e)

Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Die Zugriffsrechte sind demnach: 1. CDU, 2. SPD und 3. CDU.

 

Rechtsgrundlage:

§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2011_012 (11 KB)      
Stammbaum:
HIL/2011/012   Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG; a) Bildung der Ausschüsse b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze c) Feststellung der Sitzverteilung d) Benennung der Ausschussmitglieder e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
LEI/2011/012   Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG; a) Bildung der Ausschüsse b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze c) Feststellung der Sitzverteilung d) Benennung der Ausschussmitglieder e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MUE/2011/012   Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG; a) Bildung der Ausschüsse b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze c) Feststellung der Sitzverteilung d) Benennung der Ausschussmitglieder e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MEI/2011/012   Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG; a) Bildung der Ausschüsse b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze c) Feststellung der Sitzverteilung d) Benennung der Ausschussmitglieder e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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