Vorlage - MUE/2015/309-03
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Beschlussvorschlag:
a) | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird |
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1. | im Ergebnishaushalt |
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| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 4.472.900 € | ||
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 5.195.600 € | ||
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1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 11.500 € | ||
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 € | ||
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2. | im Finanzhaushalt |
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| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 4.247.200 € | ||
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 4.716.600 € | ||
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2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 923.000 € | ||
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 1.336.500 € | ||
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2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 413.500 € | ||
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 20.400 € | ||
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| festgesetzt.
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| Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
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| - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 5.583.700 € | ||
| - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 6.073.500 € | ||
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b) | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 413.500 € festgesetzt. | |||
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c) | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 921.000.€ festgesetzt. |
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d) | Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000 € festgesetzt. | |||
e) | Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: |
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1. | Grundsteuer |
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1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 440 v. H. | ||
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. | ||
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2. | Gewerbesteuer | 390 v. H. | ||
f) | Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet. |
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Sachverhalt:
Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.
Der Ergebnishaushalt der Gemeinde weist in der Veränderungsliste weiterhin ein Fehl in Höhe von nunmehr 711.200 € aus. Dieser Fehlbetrag kann aus vorhandenen Überschussrücklagen aus den Jahren 2010 bis 2014 gedeckt werden. Weiterhin wird erwartet, dass sich die Samtgemeindeumlage noch deutlich reduziert. Neue Werte können erst nach Einarbeitung von Änderungen der Samtgemeinde zu den Beratungen des Verwaltungsausschusses vorgelegt werden. Es sollten nach dieser Reduzierung noch Mittel aus Überschüssen übrig bleiben, um Unerwartetes, was sich bei der Erstellung der Jahresüberschüsse ergeben könnte, abzudecken.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe anliegende Veränderungsliste.
Anlage/n:
Haushaltssatzung
Gesamtergebnis- und Finanzhaushalt
Veränderungsliste
Ermittlung Überschussrücklage 2010 bis 2014
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