Vorlage - MEI/2014/203-06
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Beschlussvorschlag:
a)Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt zu den gemäß § 3 (2) BauGB und 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wie in der Anlage dargestellt.
b)Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt zu den gemäß § 4a (3) nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wie in der Anlage dargestellt.
c)Zur Sicherung des externen Ausgleichs beschließt die Gemeinde Meinersen, auf ihren Flurstücken 58/1 der Flur 2 in der Gemarkung Ohof im Umfang von 0,25 ha intensiv Grünland und auf dem Grundstück 30/10 der Flur 2 in der Gemarkung Ohof eine Grünanlage im Umfang von 0,81 ha in extensiv Grünland umzuwandeln.
c)Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Stockwiese“ mit örtlicher Bauvorschrift nach Prüfung der Anregungen/Stellungnahmen als Satzung.
d)Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Begründungen des Bebauungsplanes mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplanentwurf „Stockwiese“ mit ÖBV und Begründungen sowie Umweltbericht haben in der Zeit vom 12.06.2015 bis 13.07.2015 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde gleichzeitig durchgeführt.
Während der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und von privater Seite Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen und bereits mit den Abstimmungsergebnissen des Verwaltungsausschusses vom 05.11.2015 versehen.
Die Beschlüsse zu Punkt a) sind daher nur noch vom Rat zu fassen, der Verwaltungsausschuss nimmt diesen Punkt nur zur Kenntnis.
Nach der öffentlichen Auslegung hat sich an Hand des Baugrund- und Bodengutachtens in Abstimmung mit dem Wasserverband Gifhorn gezeigt, dass es erforderlich ist, entlang der Straßen Flächen für die Versickerung des Oberflächenwassers zu sichern. Diese werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Regenwasserrückhaltung“ festgesetzt.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen hat daher in seiner Sitzung am 05.11.2015 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen. Dabei wurde bestimmt, dass nur zu den geänderten Planinhalten Stellung genommen werden soll.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründungen erfolgte in der Zeit vom 07.12.2015 bis 08.01.2016. Während der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht worden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 25.000,00 €.
Anlage/n:
Zusammenstellung Abwägung Auslegung
Zusammenstellung erneute Auslegung
Bebauungsplan
Planzeichenerklärung
Textliche Festsetzungen/ÖBV
Begründungen
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