Vorlage - MEI/2014/203-03
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Beschlussvorschlag:
Die neue Straße mit den beiden Stichwegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stockwiese“ erhält die Bezeichnung
„Mühlenkamp“.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Stockwiese“ mit ÖBV wird im Januar/Februar 2016 als Satzung beschlossen und kann voraussichtlich im Februar/März 2015 Rechtskraft erlangen.
Um den Interessenten bei Kaufvertragsabschluss die genaue Bezeichnung der Grundstücke mitteilen zu können und auch die Versorgungsträger entsprechend informieren zu können, ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich. Mit Bautätigkeiten kann im Frühjahr 2016 gerechnet werden.
Als Anlage beigefügt ist der Bebauungsentwurf zum Bebauungsplan „Stockwiese“.
Die vorgeschlagene Straßenbezeichnung „Mühlenkamp“ ergibt sich aus der angrenzenden Gemarkungsbezeichnung, die sich unmittelbar an der Umgehungsstraße befindet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Bebauungsentwurf B-Plan „Stockwiese“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | StockwieseBebauungsentwurferneutAusleg (1124 KB) |
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