Vorlage - SGM/2016/568  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG
hier: Aufwands-/Sachspende für die Kindertagesstätte und die Grundschule in Müden (Aller); Herrichtung des Außengeländes in Form von umfangreichen Erdarbeiten und Um-/Neusetzung von Zäunen in Höhe von brutto 9.567,86 € durch die Müden-Aller Tief- und Rohrbau GmbH, Hauptstr. 15, 38539 Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 51 12 01
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.03.2017 
4. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme einer Aufwands- und Sachspende von der Müden-Aller Tief- und Rohrbau GmbH für die Kindertagesstätte Müden (Aller) und der Aller-Oker-Schule/Grundschule Müden (Aller) in Form von Um- und Neusetzung von Stabmattenzäunen sowie Ausführung umfangreicher Erdarbeiten zur Erweiterung des Außenspielgeländes in Höhe von brutto 9.576,86 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Firma BEMA Biogas GmbH nutzt mit ihren Fahrzeugen die Zuwegung der Kindertagesstätte, um zu ihrer neu errichteten Holztrocknungsanlage zu gelangen. Aus diesem Grund wurde von der Firma ein Zaun versetzt.

 

Darüber hinaus wurde die seit längerem geplante Neugestaltung der beiden Außenspielgelände (Grundschule und Kindertagesstätte) von der o.g. Firma vorgenommen. Dies war mit folgenden Arbeiten verbunden:

 

Stabmattenzäune wurden abgebaut und inkl. Fundamenten neu gesetzt und es wurde  zusätzlich ein weiterer Stabmattenzaun auf einer Länge von 45 m inkl. der Fundamente gesetzt.

 

Das gesamte Gelände wurde auf Plan gebracht:

Durch das Fällen von einigen Bäumen (lt. Prüfprotokoll der Baumprüferin erforderlich) und der Abriss eines alten Spielgerätes waren zahlreiche Unebenheiten des Oberbodens entstanden. Ebenso war das Schulhofgelände sehr unattraktiv. Durch Bodenunebenheiten und Schräglage des Geländes konnte kein Fußball gespielt werden. Einige alte Baumstümpfe wurden gefräst und entsorgt. Der mit Wurzeln und Steinen durchzogene Oberboden wurde abgezogen und abgefahren. Danach wurde Oberboden angeliefert und Rasen auf der gesamten Fläche angesät und beregnet.

 

Des Weiteren wurde eine Fläche für die Nutzung als Schulgarten hergerichtet.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es fallen insoweit Personalkosten an, als dass für die Unterhaltung Zeitanteile des Schulhausmeisters, der Bauhofmitarbeiter und der Sachbearbeiterin in Anspruch genommen werden müssen.

 

Abschreibungen für die Herrichtung des Außenspielgeländes fallen nicht an.

 


Anlage/n:

Keine

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