Vorlage - MUE/2016/346
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Aufstellung des
Bebauungsplans „Windenergiepark Müden (Aller)“ für das dargestellte Gebiet und der
örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
2. Den Planungsauftrag erhält das Planungsbüro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt,
Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
3. Die entstehenden Bauleitplanungskosten und auch die Personalkosten der Mitarbeiter
der Samtgemeinde Meinersen sind dem Investor in Rechnung zu stellen.
Sachverhalt:
Im Regionalen Raumordnungsprogramm werden im Rahmen einer Änderung Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt, von denen möglicherweise die Gemeinde Müden (Aller) betroffen sein kann. Um auf die Gestaltung und Ausführung der Windparks innerhalb der in der erneuten Offenlage des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Zweckverband Großraum Braunschweig vorgesehenen Vorranggebiete Einfluss nehmen zu können, kann ein Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift aufgestellt werden, der die konkreten Standorte, zulässige Höhen und die Gestaltung regeln kann. Die Belange des Immissionsschutzes gegenüber den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen – Wohnsiedlungen sowie Ortsentwicklungen – können dabei im Detail untersucht und durch Festsetzungen angemessen geregelt werden. Die Verwaltung empfiehlt also vorsorglich, den Beschluss zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift für das in der Anlage dargestellte Gebiet zu fassen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 130.000,00 €, die von dem Investor in voller Höhe zu erstatten sind.
Anlage/n:
Lageplan Gebietsabgrenzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | _Windpark-Müden Gebietsabgrenzung (257 KB) |
|