Vorlage - SGM/2017/051  

Betreff: Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.03.2017 
4. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Anlagen:
SGM_Aufwandsentschädigung_NEUE_Fassung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen

in vorgelegter Form wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens notwendig werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Samtgemeinderates haben sich zwei Gruppen (CDU/Bündnis 90 Die Grünen und SPD/Die Linke) gebildet. Diese beiden Gruppen werden durch Gruppensprecher vertreten.

 

Die bisherige Entschädigungssatzung hatte keine entsprechenden Regelungen für die Behandlung dieser Gruppensprecher.

 

Diese sind nun eingearbeitet.

 

Ebenfalls gab es eine redaktionelle Änderung hinsichtlich der in der Urfassung aufgenommenen Übergangsregelung bei der Einführung der iPad für die papierlose Ratsarbeit.

 

Die Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Hinweis zur Anlage:Zu ersetzende Formulierungen der bisherigen Entschädigungssatzung
sind gestrichen. Neue Inhalte sind in der Anlage rot gekennzeichnet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Neuregelung ergeben sich Mehrkosten für den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von ca. 2.500,00 EUR jährlich, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen, sofern der Deckungsring über den Kostenträger nicht ausreichend sein sollte.

 


Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SGM_Aufwandsentschädigung_NEUE_Fassung (34 KB)      
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