Vorlage - MEI/2017/028  

Betreff: Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.05.2017 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
MEI_Entschädigungssatzung_04_05_2017  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen in vorgelegter Form wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens notwendig werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.

 

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Sachverhalt:

 

Letztmalig wurde die Entschädigungssatzung 2012 überarbeitet. Kleine Anpassungen erfolgten im Jahre 2013.

 

Vor Ende der jeweiligen Legislaturperiode beruft das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigungen der Abgeordneten in kommunalen Vertretungen gibt. Diese Regelungen sind als Bekanntmachung des Ministeriums als Empfehlung der Entschädigungskommission nach § 55 Abs. 2 NKomVG im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht worden.

 

Die Entschädigungssatzung wurde auf Grundlage der Ergebnisse dieser Kommission überarbeitet.

 

Die Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Hinweis zur Anlage: Zu ersetzende Formulierungen der bisherigen Hauptsatzung sind
 gestrichen. Neue Inhalte sind in der Anlage rot gekennzeichnet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Neuregelung ergeben sich Mehrkosten für den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von ca. 23.000,00 EUR jährlich, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

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Anlage/n:

Enwurt Entschädigungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MEI_Entschädigungssatzung_04_05_2017 (94 KB)      
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