Vorlage - SGM/2017/054  

Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - 74 22 00 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.03.2017 
4. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Freibadgebührensatzung Neufassung 30_03_2017  

Beschlussvorschlag:

 

1.§ 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen wird wie folgt in Absatz 6 ergänzt und um einen Absatz 7 erweitert:

 

§ 2

 

(6)Inhaber der „Ehrenamtskarte“ des Landes Niedersachsen sowie Inhaber der
„juleica“ (Jugendleiter/innen Card) des Nds. Landesamts für Soziales,
Jugend und Familie erhalten freien Eintritt.

 

(7)Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie der
Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde
Meinersen erhalten bei Vorlage des entsprechenden Dienstausweises
freien Eintritt.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens
notwendig werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

Zu § 2 Absatz 6

 

Seitens des Landkreises Gifhorn wurde angefragt, ob die Samtgemeinde Meinersen als Förderer der Jugendarbeit eine Vergünstigung für Inhaber der Jugenleiter/innen Card (juleica) im Waldbad ermöglicht. Hierdurch wird die Arbeit der juleica-Inhaber/innen unterstützt, wertgeschätzt und anerkannt.

 

Zu § 2 Absatz 7

 

Nach den Vorgaben des Nieders. Brandschutzgesetzes obliegt den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung. Dazu haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

 

Im Rahmen dieser Aufgabenstellung müssen die Feuerwehrkameraden (hier die Mitglieder der Einsatzabteilungen) körperlich und mental in der Lage sein, die an sie gestellten Anforderungen im Einsatz zu erfüllen.

 

Es ist sinnvoll – auch im Zusammenhang mit einer Nachwuchsgewinnung und Förderung der Feuerwehr – den Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilungen die Möglichkeit zu geben, zur Aufrechterhaltung und Verbesserung insbesondere der körperlichen Leistungsfähigkeit die Möglichkeit zu geben, kostenfrei das Waldbad zu nutzen. Gerade das Schwimmen ist für die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit eine geeignete Maßnahme.

 

Die Möglichkeit des freien Eintrittes in das Waldbad soll auch den Mitgliedern der Kinder- und Jugendfeuerwehren gewährt werden. In der Vergangenheit wurden die Eintrittsgelder der Kinder- und Jugendfeuerwehren aus dem Feuerwehrbudget getragen.

 

Die Kinder- und Jugendfeuerwehren dienen der Nachwuchsgewinnung für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren. Nach dem Brandschutzgesetz haben die Gemeinden die Nachwuchsgewinnung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern und zu unterstützen.

 

Gerade aufgrund dieser rechtlichen Verpflichtung ist es sinnvoll, hier so zu verfahren.

 

Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Feuerwehrnachwuchs aus den eigenen Reihen zu decken. Quereinsteiger in den aktiven Dienst der Feuerwehr sind nicht die Regel und nicht in dem Maße vorhanden, die Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr in ausreichendem Maße sicherzustellen. Hier ist eine Förderung gerade der Kinder und Jugendlichen bereits frühzeitig erforderlich, um später den Übergang in die Einsatzabteilung und damit in den aktiven Dienst sicherzustellen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Gewährung des freien Eintritts werden noch nicht abzuschätzende Mindereinnahmen bei dem Betrieb des Waldbades eintreten, die in genauer Höhe nicht bemessen werden können.

 


Anlage/n:

Satzungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Freibadgebührensatzung Neufassung 30_03_2017 (93 KB)      
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