Vorlage - SGM/2017/056  

Betreff: Überörtliche Prüfung durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof;
hier: Instandhaltung von kommunalen Schwimmbädern
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - Poe.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
30.03.2017 
4. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt:

 

Zusammenfassung der Prüfungsmitteilung

 

  1. Prüfungsanlass

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in der Zeit von April bis November 2016 eine überörtliche Prüfung gem. §§ 1 - 4 Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) bezüglich der Instandhaltung von kommunalen Schwimmbädern durchgeführt. Geprüft wurden 9 Kommunen mit insgesamt 14 Schwimmbädern.

 

Durch die in den vergangenen Jahren meist schlechte Finanzsituation der niedersächsischen Kommunen war es vielfach notwendig, Haushaltkonsolidierungsmaßnahmen vorzunehmen. Diese Maßnahmen trafen in der Regel die Ausgaben der freiwilligen Leistungen der Kommunen.

 

Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Kommunen vor allem

 

-                      Einschränkungen bei der Instandhaltung ihrer Infrastruktur

und eine

 

-                      Reduzierung ihrer Investitionen auf das Notwendigste

vornahmen.

 

Der vermutet hohe Instandhaltungs- bzw. Investitionsstau wurde zum Anlass genommen, die kommunalen Schwimmbäder näher zu betrachten.

 

Grundlage der Prüfung waren die Daten aus den Jahren 2011 – 2015, die anhand von übersandten Unterlagen der Kommunen und im Zuge vor Ort durchgeführter Interviews zusammengetragen wurden.

 


 

  1. Prüfungsergebnisse

 

Die Kommunen haben nach § 124 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ihre Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. Dies umfasst auch, dass sie ihre Schwimmbäder ausreichend instand halten.

 

Um eine kontinuierliche Instandhaltung sicherzustellen, ist es erforderlich, regelmäßig einen bestimmten Betrag dafür aufzuwenden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfiehlt, die jährlich bereitzustellenden Unterhaltungsmittel auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwerts zu berechnen. Dazu habe sich der Richtwert von 1,2 % bezogen auf den Wiederbeschaffungszeitwert als angemessen erwiesen und wird von der KGSt zur Anwendung empfohlen. Diesen Richtwert wurde zur Beurteilung der vorgefundenen Sachverhalte herangezogen.

 

Von den überprüften Schwimmbädern sind 8, darunter das Waldbad Meinersen, ohne Instandhaltungsstau.

 

Waldbad Meinersen

Wieder-beschaffungs- zeitwert 31.12.15

Gesamt-investitions- summe 2011-2015

SOLL:

1,2 % vom  Wiederbe-schaffungs- zeitwert 2015

IST:

Mittelwert der Instandhaltungs-aufwendungen 2011 - 2015

Differenz IST zu SOLL in €

IST-Anteil in %

Differenz IST zu SOLL in %

1.038.657 €

1.220.476 €

12.464 €

42.772 €

30.308

4,1%

2,9 %

 

Seitens der Samtgemeinde Meinersen wurde der von der KGSt empfohlene Wert von 1,2 % der Unterhaltungsaufwendungen am Wiederbeschaffungszeitwert somit eingehalten.

 

Es wurde positiv bewertet, dass u. a. die Samtgemeinde Meinersen regelmäßig Mittel für die Unterhaltung und/oder investive Mittel für die Sanierung einsetzt. Die Samtgemeinde Meinersen kommt somit ihrer Verpflichtung gem. § 124 Abs. 2 NKomVG nach.

 

Bei zwei der überprüften Schwimmbäder wurde der Soll-Wert der KGSt nicht erreicht, wodurch sich hier die Frage stellt, ob sich diese auf dem Weg in den Instandhaltungsstau befinden.

 

Für vier Schwimmbäder wurde seitens der Kommunen angegeben, dass hier ein Instand-haltungsstau bestehe.

 


 

  1. Fazit

 

Alle der geprüften Kommunen hatten den Erhalt ihrer Schwimmbäder für ihre Bevölkerung zum Ziel.

 

Für den Erhalt von Schwimmbädern ist es unerlässlich, eine angemessene Instandhaltung zu betreiben. Rechtzeitige Instandsetzungen tragen zur Haushaltskonsolidierung bei.

 

Zukünftig sollte daher weiterhin mindestens der von der KGSt empfohlene Wert für Unterhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen als Mittelansatz im Haushalt der Samtgemeinde Meinersen für das Waldbad Meinersen zur Verfügung gestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der Prüfung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

keine

 

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