Vorlage - SGM/2017/057  

Betreff: Bericht der Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 9 Abs. 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - 19 21 00 - Poe.
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
30.03.2017 
4. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt:

 

Die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten ist notwendig, um den Interessen von Frauen in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen und dem Auftrag unserer Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, gerecht zu werden.

 

Durch ihre Einbindung in das politisch administrative System, die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten bringen sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben ein und fördern die Gleichberechtigung in den Kommunen.

 

 

 

1994 wurde das so genannte Frauenbeauftragtengesetz verabschiedet, mit dem die Niedersächsische Gemeindeordnung (§ 5 a NGO) und die Niedersächsische Landkreisordnung (§ 4 a NLO) geändert wurden. Seitdem haben die kommunalen Gebietskörperschaften eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Um den Gleichstellungsprozess in den Kommunen weiter zu optimieren, wurde vom Niedersächsischen Landtag in seiner Sitzung am 20. April 2005 eine Gesetzesnovellierung beschlossen (Nds. GVBl. Nr. 9/2005, S. 110 ff).

 

Das Gesetz führt den Begriff der Gleichstellungsbeauftragten anstelle desjenigen der Frauenbeauftragten ein. Es soll hiermit herausgestellt werden, dass sich die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich für den Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter einsetzen sollen.

 

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 15.06.1994 (Nds. GVBl. S. 246) konkretisiert für die öffentlichen Verwaltungen im Land Niedersachsen die verfassungsrechtlichen Gebote des Grundgesetzes und der Niedersächsischen Landesverfassung zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

 

Hierzu gehören insbesondere

 

          die Verwirklichung der beruflichen Gleichberechtigung und die Herstellung gleicher Chancen,

          die stärkere Prägung der Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen durch Frauen,

          der Ausgleich von Nachteilen, die Frauen aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder ihrer Geschlechterrolle erfahren, und

          die gerechte Beteiligung von Frauen in den Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen einer Dienststelle, in denen sie unterrepräsentiert sind, sowie in Gremien.“

 

Die ehrenamtliche Arbeit in der Samtgemeinde Meinersen als Gleichstellungsbeauftragte stellt sich hier im ländlichen Bereich fast als solche dar wie in den Gleichstellungsbüros größerer Kommunen. Die Ausgangsbedingungen sind aber oftmals andere, wie z. B. die fehlende Mobilität der Frauen und die fehlende Anonymität in den kleineren Ortschaften.

Ein Kriterium erweist sich auch weiterhin als schwierig. Frauen, die Rat und Hilfe suchen, scheuen den Weg ins Rathaus, weil sie dort gesehen und erkannt werden und es zu unangenehmen Situationen kommen kann.

 

Während der regelmäßigen Sprechzeiten, immer donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung gab es im Zeitraum 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt 92 Beratungsgespräche mit Frauen zum Thema Eheprobleme, Eheberatung und im Verlauf auch Trennung und Scheidung. Unter anderem ging es auch um finanzielle Sorgen und auch um Krankheit, Suchtprobleme und Hilfestellung bei besonders jungen alleinerziehenden Müttern. Das Thema Wiedereingliederung in den Beruf nach der Familienphase war auch sehr präsent.

 

Das Thema Häusliche Gewalt nimmt nach meiner Einschätzung her ab, zumindest hatte die Gleichstellungsbeauftragte in der jüngeren Vergangenheit weniger Frauen mit diesem Thema.

 

Im Thema Kinderbetreuung hat sich einiges getan:

Es gibt nun auch wesentlich mehr Angebote und Möglichkeiten in der Samtgemeinde Meinersen (Kinderkrippe, Ganztagsschule), so dass junge Familien mehr Chancen haben, ihre Kinder unterzubringen und betreuen zu lassen, so dass sich für die Familien mehr Möglichkeiten ergeben.

 

Weiterhin stellt die Gleichstellungsbeauftragte fest, dass viele Frauen, die in einer schwierigen Situation sind, den Weg ins Rathaus scheuen, sie haben Angst erkannt zu werden von Bekannten etc. Daher bekommt die Gleichstellungsbeauftragte viele Anfragen per Telefon (auch privat) oder per Email oder auch auf dem Postwege.

 

Einige Frauen brauchen auch nur eine Auskunft darüber, an welche Einrichtung sie sich wenden können, bei speziellen Themen.

 

In den meisten Beratungen werden die Frauen an andere Stellen, wie zum Beispiel Agentur für Arbeit, AWO, Selbsthilfegruppen oder andere Beratungseinrichtungen, mit denen ich zusammenarbeite, verwiesen.

 

Desweiteren besteht auch Kontakt zu den anderen Gleichstellungsbeauftragten, die ich gegebenenfalls auch zu Rate ziehe.

 

Oftmals leistet die Gleichstellungsbeauftragte Vorarbeit für die Frauen, indem sie in Erfahrung bringt, an welche Einrichtung sie sich wenden können oder müssen, was für Unterlagen gebraucht werden, welche Informationsmaterialien es über das Themenfeld gibt.

 

Es wird Hilfestellung geleistet und die Gleichstellungsbeauftragte versucht den Frauen die Angst vor unangenehmen Behördengängen oder weiteren Schritten zu nehmen.

 

Oftmals brauchen die Frauen, die zu mir kommen, auch nur ein offenes Ohr, jemand Außenstehendes, der ganz objektiv ist und wo Frau sich auch in Anonymität Antworten einholen kann und nichts von dem Gespräch zu jemand anderem dringt. Empathie und Zuhören reichen oftmals schon aus. Die Frauen merken, dass sie nicht alleine alles bewältigen müssen.

 


 

 

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet daran, die Frauen zu informieren, welche Art der Hilfe gegeben werden kann und dass ihre Anonymität gewahrt wird, da die Gleichstellungsbeauftragte unter Schweigepflicht stehe.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte hat viele Informationsflyer und Broschüren zu etlichen Themen rund um Gleichstellung, Beratungseinrichtungen, Gesundheit und Familie.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte versucht im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit, Termine außerhalb wahrzunehmen, um die Samtgemeinde Meinersen nach außen hin zu vertreten. Desweiteren gibt es in regelmäßigen Abständen Treffen mit den anderen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Gifhorn.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine


Anlage/n:

keine

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