Vorlage - MEI/2017/044
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Straßenbeleuchtung – Rechtsgrundlagen zur Verkehrssicherungspflicht
Generell ist zur Verkehrssicherungspflicht folgendes zu bemerken:
Die von der Rechtsprechung aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (Schadenersatzpflicht) abgeleitete Straßenverkehrssicherungspflicht umfasst auch eine Beleuchtungspflicht. Sie ist im Prinzip begrenzt auf geschlossene Ortslagen und gefährliche Straßenabschnitte wie Kreuzungen, Einmündungen, Engpässe, scharfe Kurven, Gefällestrecken und gekennzeichnete Fußgängerüberwege.
Die Rechtsprechung orientiert sich am Stand der Technik. Hierfür ist die DIN EN 13201 maßgebend. Zu den Pflichten des Betreibers gehört auch die Überwachung der Anlagen bis hin zur Überprüfung der Standfestigkeit der Masten. Unfälle als Folge nachgewiesener Pflichtverletzungen haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Auszüge aus der DIN EN 13201
Die Norm gibt Empfehlungen dazu, wie Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr beleuchtet werden sollen. Es ist aber nicht Aufgabe der Norm, Aussagen darüber zu machen, ob eine Straße zu beleuchten ist. Die Notwendigkeit, eine Straße zu beleuchten, wird jeweils durch die hierfür zuständige Behörde festgestellt.
D. h. in der Regel stehen fast alle Straßenlaternen in der Gemeinde Meinersen zu weit auseinander. Auf Anregung von einigen Bürgern, in bestimmten Straßen die Straßenbeleuchtung zu erweitern, hat die Verwaltung eine Liste von möglichen neuen Standorten von Straßenlaternen erarbeitet.
In den Anlagen 1 bis 6 sind in den jeweiligen Straßen die neuen Standorte durch gelbe Punkte markiert. Der Bestand ist mit einem dunklen Punkt gekennzeichnet.
Bahnhofstraße (L 414) in Ohof (Anlage 1)
Am Ende der Bahnhofstraße in Ohof stehen die ersten beiden Straßenlaternen ca. 110 m auseinander. Hier würde eine zusätzliche Straßenlaterne zur Verbesserung der Aus-leuchtung des Gehweges führen. Es würden Kosten von ca. 1.500,00 € entstehen.
Zum Harsebruch in Päse (Anlage 2)
Am Anfang der Straße „Zum Harsebruch“ stehen die ersten beiden Straßenlaternen ca. 90 m auseinander. Hier würde eine zusätzliche Straßenlaterne zur Verbesserung der Aus-leuchtung der Fahrbahn führen. Es würden Kosten von ca. 1.500,00 € entstehen.
Schulstraße in Meinersen (Anlage 3)
Die Abstände der Straßenlaternen in der Schulstraße betragen zwischen 70 und 75 Metern. Auf Anregung des Anliegers Haus-Nr. 4 sollte im Bereich seines Grundstückes und Nr. 8 je eine weitere Straßenlaterne aufgestellt werden. Es würden Kosten von ca. 3.000,00 € entstehen.
Erlenweg in Ohof (Anlage 4)
Im „Erlenweg“ befindet sich nur eine Straßenlaterne am Ende des Wendehammers. Es wird vorgeschlagen, zwei zusätzliche Straßenlaternen zur Verbesserung der Ausleuchtung der Fahrbahn aufzustellen. Es würden Kosten von ca. 3.000,00 € entstehen.
Ohofer Weg in Seershausen (Anlagen 5.1 und 5.2)
In dieser Straße wurden im südlichen Bereich drei weitere Grundstücke erschlossen. Der Anlieger des Grundstückes Nr. 30A hat angefragt, ob in diesem Bereich ein neuer Lichtpunkt geschaffen werden könnte. Hier würde eine zusätzliche Straßenlaterne zur Verbesserung der Ausleuchtung der Fahrbahn führen. Es würden Kosten von ca. 3.500,00 € (1.500,00 € für das Stellen des Mastes mit LED-Kopf und Installation plus ca. 2.000,00 € für das Kabel und den Kabelgraben) entstehen.
Hier ist jedoch zu bedenken, dass in dem ganzen Straßenabschnitt eine unzureichende Ausleuchtung vorliegt. Insgesamt müssten hier acht neue Lichtpunkte geschaffen werden.
Da ist zu überlegen, ob diese Verbesserung der Straßenbeleuchtung mit einem späteren möglichen Ausbau der gesamten Straße vollzogen werden könnte.
Dieckhorster Straße in Meinersen (Anlage 6)
Im Bereich der "Dieckhorster Straße" von der "von-Düring-Straße " bis zur B188 gibt es keine Straßenbeleuchtung. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es erforderlich, dass an dieser Straße eine Straßenbeleuchtung hergestellt wird.
In der Vorlage MEI/2015/275 wurde u. a. diese Maßnahme vorgestellt. Aus wirtschaftlichen Gründen hat man dann vorgeschlagen, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der „Dieckhorster Straße“ im Jahre 2017 durchzuführen. Im Haushalt 2017 wurden hierfür 25.000,00 € bereitgestellt.
Weitere Verbesserungen der Straßenbeleuchtung für folgende Straßen können beraten und vorgeschlagen werden:
Ahnsen: Müdener Straße, Dorfstraße
Meinersen: Waldstraße, Dalldorfer Straße, Am Marktplatz, Maschhop, Am Neuen Lande
Ohof: Am Dorfanger, Eltzer Str., Schwarzer Weg, Alte Bundesstr., Birkenring, Bahnhofstr.
Seershausen: Warmser Weg, Gausekamp, An der Tenne, Volkser Straße, Eickhoopsweg, Rietzer Weg, Im Winkel, Okerstraße, An der Forst, Buchenweg, Birkenweg, Peiner Straße
Päse: Kirchstraße, Bergstraße, Drosselgasse, Im Moor, Rebenkamp, Brinkstraße
Insgesamt stehen für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung 57.732,30 € zur Verfügung. Bei der Kalkulation kann von folgendem ausgegangen werden: Ist bereits ein Erdkabel vorhanden, kostet ein neuer Lichtpunkt ca. 1.500,00 €, müssen zusätzlich neue Erdkabel verlegt werden, kommen pro lfd. Meter im unbefestigten Bereich ca. 23,00 € und im befestigten Bereich ca. 50,00 € hinzu.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Zurzeit stehen unter folgenden Investitionsnummern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung:
I 04 1354502 | Erweiterung Straßenbeleuchtung 17.933,17 € (HH-Rest) |
I 04 545-01 | Grundansatz Erweiterung Straßenbeleuchtung 9.507,92 € (HH-Rest) |
I 04 545-01 | Grundansatz Erw. Straßenbeleuchtung – Dieckhorster Straße (HH 2017) |
I 04 1654501 | Erweiterung Straßenbeleuchtung Wiesenweg 5.291,21 € (HH-Rest) |
Anlage/n:
Pläne Erweiterung Straßenbeleuchtung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtspläne Straßenbeleuchtung (2081 KB) |
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