Vorlage - MEI/2017/046  

Betreff: Straßenbaumaßnahme "Am Sportplatz" in Meinersen
hier: Erlass einer Abweichungssatzung zur Festsetzung von Straßenbaubeiträgen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/40 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.05.2017 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Abweichungssatzung  

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Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Abweichungssatzung gemäß § 4 Abs. 4 der Straßenbau-beitragssatzung der Gemeinde Meinersen vom 28.09.2010 wird beschlossen.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Meinersen hat die Straße „Am Sportplatz“ neu ausgebaut. Planungsrechtlich verläuft die Straße bis zur Grenze des Bebauungsplanes „Bambergsweg“ im Außenbereich. Sie setzt sich sodann ab der Grenze des Bebauungsplanes als Anlage oder als Straße „Bambergsweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes fort. Der „Bambergsweg“ als Verlängerungsstrecke der Straße „Am Sportplatz“ ist eine selbständige Erschließungsanlage.

 

Durch die im Bebauungsplangebiet gelegene Grundschule mit Sporthalle findet ein erheblicher Fremdverkehr auf der Straße „Am Sportplatz“ statt, der die typischerweise geltende Vorteilsbewertung für Straßen im Außenbereich mit 75 % Anliegeranteil und 25 % Gemeindeanteil als nicht sachgerecht erscheinen lässt.

 

Die Gemeinde hat deshalb eine umfangreiche und zeitintensive Einzelbewertung des Anliegerverkehrs einerseits und des Fremdverkehrs andererseits vorgenommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Fremdverkehr mit 65,63 % gegenüber dem Anliegerverkehr mit 34,17 % deutlich überwiegt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Gemeindeanteil für die Abrechnung der Ausbaumaßnahme „Am Sportplatz“ mit aufgerundet 66 % festzulegen. Grundlage hierfür bildet § 4 Abs. 4 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Meinersen, nach der die Gemeinde im Einzelfall vor Entstehen der sachlichen Beitragspflicht durch eine ergänzende Satzung von den Anteilen nach § 4 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung abweichen kann, wenn wichtige Gründe für eine andere Vorteilsbemessung sprechen. Dies ist hier der Fall. Die Voraussetzungen sind allesamt erfüllt, eine sachliche Beitragspflicht ist mangels Eingang der Schlussrechnung für die Maßnahme noch nicht entstanden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Veränderung der Anteilssätze ergeben sich automatisch andere Beitragslasten für die in das Abrechnungsgebiet einzubeziehenden bevorteilten Grundstücke. Mit dieser Reduzierung der Anteilssätze ist allerdings nicht gleichsam auch eine Ermäßigung der Beiträge verbunden. Neben der Ermittlung und Verteilung des Aufwandes auf der einen Seite hängt die Höhe der Beiträge auch vom Umfang der einzubeziehenden Grundstücksflächen ab.

 

Eine Aussage zu den finanziellen Auswirkungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend getroffen werden, da die Schlussrechnungen von der bauausführenden Firma sowie des baubegleitenden Ingenieurbüros Kepper noch nicht vorliegen.

 

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Anlage/n:

Abweichungssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abweichungssatzung (36 KB)      
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