Vorlage - SGM/2017/071  

Betreff: Sicherstellung des Rechtsanspruches für u3-Kinder;
hier: Bereitstellung von Krippenplätzen im Bereich Leiferde/Hillerse
- Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 90 /Die Grünen

Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.03.2017 
4. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag der CDU_Bündnis 90_Die Grünen vom 15032017  

Beschlussvorschlag:

 

Das Gebäude der ehemaligen Kindertagesstätte Hillerse, Am Kindergarten 3, 38543 Hillerse wird zum neuen Kindergartenjahr 2017/18 wieder als Kindertagesstätte eingerichtet. Die Mittel in Höhe von 70.000 € werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 15.03.2017 die Einrichtung einer zusätzlichen Krippengruppe in dem Gebäude des alten Kindergartens Hillerse.

 

Gespräche mit den möglichen Trägern (DRK oder Kirche) werden nach Beschlussfassung verwaltungsseitig aufgenommen.

 

Nach Prüfung verschiedener Alternativen wird die Wiedereinrichtung der ehemaligen Kindertagesstätte in Hillerse auch von der Verwaltung als Lösung favorisiert, da sie zeitnah und am kostengünstigsten umgesetzt werden kann.

 

Die Anmeldezeit 2017 hat aktuell ergeben, dass zum 01.08.17 (Beginn des Kitajahres 17/18) im Bereich Leiferde und Hillerse ein erheblicher Überhang (18 Krippenkinder) an Krippenanmeldungen besteht. Der Überhang resultiert zu ¾ aus den Anmeldungen an der Krippe Leiferde I, die anderen Kinder kommen aus dem Bereich Hillerse.

Der Überhang in Meinersen (4 Plätze) kann durch die Einrichtung einer altersübergreifenden Gruppe neutralisiert werden. Ebenso findet sich eine Lösung für die Krippenüberhänge in Müden (2 Plätze).

 

Im Rahmen der Kindertagesstättenentwicklungsplanung zur Klausurtagung 2016 hat sich diese Tendenz der steigenden Bedarfe an Krippenplätzen bereits abgezeichnet, jedoch in einem deutlich moderateren Umfang. Dieser deutliche Anstieg der Anmeldungen für Krippen, insbesondere im Bereich Leiferde, war in dieser Höhe nicht absehbar; spiegelt aber die allgemeine, aktuelle Entwicklung wieder. Eine Quotenversorgung von 35 % der Kinder in diesen Altersstufen ist zur Bedarfsdeckung nicht mehr haltbar und wird zukünftig angepasst werden müssen.

 

Zur kurzfristigen Sicherstellung des Rechtsanspruches für u3- Kinder sind zum 01.08.2017 Krippenplätze bereitzustellen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung, wonach Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Zahlung von Lohnausfall herangezogen werden können, wenn nicht bedarfsgerecht ein Betreuungsangebot vorliegt.

 

Das Gebäude in Hillerse befindet sich im Eigentum der Samtgemeinde Meinersen und die erforderlichen Umbaumaßnahmen können noch zeitgerecht zum Beginn des neuen Kindergartenjahres umgesetzt werden. Nach jetzigem Erkenntnisstand werden einige bauliche Veränderungen notwendig, wie z.B. Einbau von Krippentoiletten und -waschbecken, Entfernung von Leichtbauwänden, Aufstellung von Krippenaußenspielgeräten und Anschaffung von Mobiliar werden notwendig.

 

Im Einzelnen kann mit folgenden Kosten gerechnet werden:

 

Umbaumaßnahmen:25.000 €

Mobiliar30.000 €

Außenspielgeräte15.000 €

70.000 €

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Gifhorn werden die zurzeit dort lebenden Familien ab dem 15.04.2017 die Wohnungen verlassen, so dass ab diesem Zeitpunkt mit der konkreten Umsetzung der Planungen begonnen werden kann.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme „Umbau und Ausstattung des Gebäudes in Hillerse“       entstehen Auszahlungen in Höhe von 70.000 € als Kosten im HJ 2017.

 

Die Haushaltsmittel für den Umbau und die Ausstattung des Gebäudes in Hillerse stehen im Haushalt 2017 bisher nicht zur Verfügung. Da mit dem Um- und Anbau an die „Alte Ortsschule“ voraussichtlich erst im Herbst 2017 begonnen werden kann, können zur Deckung der zusätzlichen Ausgaben Mittel aus dem Ansatz für die „Alte Ortsschule“ in Höhe von 70.000 € gebunden werden. Nach Vorlage einer konkreten Kostenberechnung für die Ortsschule müssen die erforderlichen Mittel für 2018 erneut in den Haushalt aufgenommen werden.

 

Es wird eine außerplanmäßige Auszahlung beantragt. Die Deckung erfolgt durch                   I 01 17 36501 bei Kostenträger 3650600.

 

Die Maßnahme führt zu folgenden Belastungen in den künftigen Haushaltsjahren:

 

Jährlicher Abschreibungsaufwand im Ergebnishaushalt (für 12 Jahre) 5.833,33 €.

 

Eine Beantragung von Fördermitteln nach RAT IV kommt nicht in Betracht, da die förderfähigen Mindestausgaben in Höhe von 13.000 € pro Platz nicht erreicht werden.

 


Anlage/n:

Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen vom 15.03.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der CDU_Bündnis 90_Die Grünen vom 15032017 (43 KB)      
Stammbaum:
SGM/2017/071   Sicherstellung des Rechtsanspruches für u3-Kinder; hier: Bereitstellung von Krippenplätzen im Bereich Leiferde/Hillerse - Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 90 /Die Grünen   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2017/071-02   Mehrkosten Wiederinbetriebnahme Kindertagesstätte Hillerse   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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