Vorlage - MEI/2016/338-04  

Betreff: Neufassung der Benutzungssatzung für das Kulturzentrum in Meinersen
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:10 - 81 46 45 - Poe.Bezüglich:
MEI/2016/338
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.05.2017 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Entwurf Benutzungssatung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Neufassung der Benutzungssatzung für das Kulturzentrum Meinersen wird vorbehaltlich des Ergebnisses der Rechtsprüfung zum Nutzerkreis zugestimmt. Sofern eine Ausweitung des Nutzerkreises auf samtgemeindeansässige Vereine, Verbände, sonstige Organisationen und Gewerbetreibende sowie auf Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Meinersen nicht zulässig ist, wird der Nutzerkreis auf gemeindeansässige Vereine sonstige Organisationen und Gewerbetreibende sowie Einwohner/-innen festgelegt.

 


Sachverhalt:

 

Es werden Änderungen bezüglich des Nutzerkreises vorgeschlagen:

 

Zu § 1 Absatz 3 und 4(alt):

 

Künftig wird nur noch den Einwohnerinnen und Einwohnern der Samtgemeinde Meinersen die Nutzung des Kulturzentrums für Veranstaltungen nach Absatz 3 (Konfirmationen, Verlobungen, Hochzeiten, Geburtstage sowie Trauerfeiern) gestattet.

 

Hierdurch entfällt Absatz 4 (alt).

 

Zu § 1 Absatz 2 und 5 (alt):

 

Ortsfremden Vereinen, Verbänden, sonstigen Organisationen und Gewerbebetrieben wird künftig die Nutzung gemäß Absatz 2 sowohl für geschlossene als auch für  öffentliche Veranstaltungen gestattet. Ausgenommen hiervon sind kommerzielle Ausrichtungen von Hochzeiten und ähnlichen Veranstaltungen.

 

Die entsprechenden Änderungen sind in der beigefügten Anlage rot gekennzeichnet.


 

Durch die Möglichkeit der Anmietung des Versammlungsraums und des Foyers einzeln oder auch kombiniert kann das Kulturzentrum bereits jetzt für kleinere, private Veranstaltungen genutzt werden. Ebenso kann eine entsprechende Anmietung durch Spiel- und Krabbelgruppen oder auch durch Anbieter von Kursen für Familien erfolgen.

 

 

Bauliche Veränderungen kommen derzeit nicht in Betracht.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich im Ergebnis- und Finanzhaushalt des jeweiligen Haushaltsjahres ggf. durch die Änderungen in der Benutzungssatzung hinsichtlich der Anpassung der Konventionalstrafen.

 

 


Anlage/n:

Neufassung der Benutzungssatzung für das Kulturzentrum Meinersen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Benutzungssatung (32 KB)      
Stammbaum:
MEI/2016/338   Umgestaltung des Kulturzentrums Meinersen; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2016   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MEI/2016/338-01   Neufassung der Benutzungssatzung für das Kulturzentrum in Meinersen; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2016   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
MEI/2016/338-02   Neufassung der Gebührensatzung für das Kulturzentrum in Meinersen; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2016   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
MEI/2016/338-03   Neufassung der Gebührensatzung für das Kulturzentrum in Meinersen   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
MEI/2016/338-04   Neufassung der Benutzungssatzung für das Kulturzentrum in Meinersen   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
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