Vorlage - SGM/2016/043-01  

Betreff: Antrag der Gruppe SPD/Linke der Samtgemeinde Meinersen;
hier: Neustaffelung der Einkommensstufen der Kindergarten- und Krippenbeiträge
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2016/043
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
29.05.2017 
2. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration zurückgezogen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.06.2017 
5. Sitzung des Samtgemeinderates zurückgezogen     
Anlagen:
Antrag SPD_Linke Kita_Krippenbeiträge  
Vergleich unterste und oberste Stufe 2017  

Beschlussvorschlag:

 

Die Bearbeitung des Antrages der SPD-Fraktion und dem Vertreter der Linken auf Neustaffelung der Einkommensstufen der Kindergarten- und Krippenbeiträge wird zurückgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Zum 01.08.2017 werden gemäß Samtgemeinderatsbeschluss vom 16.06.2016 (Vorlage Nr. SGM/2016/546) die Abrechnungsmodalitäten geändert. Wichtigste Punkte sind hierbei die Änderung des Kinderfreibetrages auf das steuerliche sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) (2017: 4.716 €, 2018: 4.788 €) sowie die Änderung, dass Kinder im beitragsfreien Jahr und Integrationskinder bei der Geschwisterermäßigung nicht mehr mitzählen, da sie nicht beitragspflichtig sind. Ebenso werden Elterngeld und Krankengeld bei der Einkommensbemessung berücksichtigt. Auch die Stundensätze für Notfall- und Ferienbetreuung werden zum 01.08.17 angepasst.

 

Weitere Änderungen, wie mit gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und dem Vertreter der Linken beantragt (Vorlage Nr. SGM/2016/043), können frühestens zum 01.08.2018 berücksichtigt werden, da Veränderungen in der Kürze der Zeit (Beginn des Kitajahres 2017/18 = 01.08.2017) in den Beitragsabteilungen der Träger nicht mehr umgesetzt werden können.

 

Die angestrebte Kostenneutralität kann bei der beantragten Veränderung der Beitragsstufen (Hinzufügen weiterer höherer Stufen und Entlastung der unteren Stufen) nicht gewährleistet werden. Dies ist von vielen Faktoren abhängig und ändert sich auch von Jahr zu Jahr (z. B. Zahlungsfähigkeit der Eltern in der jeweiligen Beitragsstufe, Anzahl der Betreuungsstunden, Anzahl der Geschwisterkinder, etc.).

 

Zur allgemeinen Gebührenübersicht im gesamten Landkreis Gifhorn wurde ein Vergleich der untersten und der obersten Beitragsstufe aller kreisangehörigen Gebietseinheiten erstellt und dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Aufgrund der oben dargestellten aktuellen Anpassungen der Abrechnungsmodalitäten zur Beitragsstaffel zum 01.08.2017 erscheint es sinnvoll, vorerst deren Auswirkungen zu erfassen und zu evaluieren. Zudem sollten die Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene zur Ausweitung der Beitragsfreiheit abgewartet werden. Daher stellt sich eine Überarbeitung der Beitragsstaffel zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend dar. Der o. g. Antrag sollte daher zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt verwaltungsseitig wieder aufgegriffen werden. Möglicher Zeitpunkt wäre Anfang 2018, so dass eine Anpassung zum 01.08.2018 noch umsetzbar wäre.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

Vergleich Kindergartenbeiträge auf Landkreisebene

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Antrag SPD_Linke Kita_Krippenbeiträge (17 KB)      
Anlage 1 2 Vergleich unterste und oberste Stufe 2017 (122 KB)      
Stammbaum:
SGM/2016/043   Antrag der SPD-Fraktion; hier: Neustaffelung der Einkommensstufen der Kindergarten- und Krippenbeiträge   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2016/043-01   Antrag der Gruppe SPD/Linke der Samtgemeinde Meinersen; hier: Neustaffelung der Einkommensstufen der Kindergarten- und Krippenbeiträge   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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