Vorlage - SGM/2017/087  

Betreff: Benennung sonstiger Mitglieder im FSSI und BPU
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.06.2017 
5. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Anlagen:
NKomVG_71  

Beschlussvorschlag:

 

Folgende sonstige Mitglieder werden gem. § 71 Abs. 7 NKomVG benannt:

 

Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration

 

SeniorenbeiratsvertreterinDagmar Köhler

AbwesenheitsvertreterHorst Werner Hüfler

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

 

SeniorenbeiratsvertreterHeinrich Pahlmann

AbwesenheitsvertreterinRienelt Walkhoff

 

 


Sachverhalt:

 

In der Samtgemeinde Meinersen wurde ein Seniorenbeirat gegründet. Er soll unabhängig, sachkundig und sachlich die kommunale Rats- und Verwaltungsarbeit in solchen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung beratend begleiten, welche die spezifischen Belange älterer Menschen in der Samtgemeinde berühren.

 

Gemäß der Satzung zur Einführung eines Seniorenbeirates (Beschluss 19.01.2017) erhält der Seniorenbeirat ein Anhörungs- und Rederecht im Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration sowie im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen.

 

Gem. § 71 Abs. 7 kann der Samtgemeinderat beschließen, dass neben Abgeordneten andere Personen, zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten Mitglieder der Ausschüsse werden. Ausschussmitglieder, die nicht dem Samtgemeinderat angehören, haben kein Stimmrecht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach der Entschädigungssatzung der Samtgemeinde Meinersen erhalten die sonstigen Mitglieder von Ratsausschüssen ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,- € je Sitzung.

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71 (250 KB)      
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