Vorlage - SGM/2017/087
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Beschlussvorschlag:
Folgende sonstige Mitglieder werden gem. § 71 Abs. 7 NKomVG benannt:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration
SeniorenbeiratsvertreterinDagmar Köhler
AbwesenheitsvertreterHorst Werner Hüfler
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
SeniorenbeiratsvertreterHeinrich Pahlmann
AbwesenheitsvertreterinRienelt Walkhoff
Sachverhalt:
In der Samtgemeinde Meinersen wurde ein Seniorenbeirat gegründet. Er soll unabhängig, sachkundig und sachlich die kommunale Rats- und Verwaltungsarbeit in solchen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung beratend begleiten, welche die spezifischen Belange älterer Menschen in der Samtgemeinde berühren.
Gemäß der Satzung zur Einführung eines Seniorenbeirates (Beschluss 19.01.2017) erhält der Seniorenbeirat ein Anhörungs- und Rederecht im Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration sowie im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen.
Gem. § 71 Abs. 7 kann der Samtgemeinderat beschließen, dass neben Abgeordneten andere Personen, zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten Mitglieder der Ausschüsse werden. Ausschussmitglieder, die nicht dem Samtgemeinderat angehören, haben kein Stimmrecht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Nach der Entschädigungssatzung der Samtgemeinde Meinersen erhalten die sonstigen Mitglieder von Ratsausschüssen ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,- € je Sitzung.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71 (250 KB) |