Vorlage - MEI/2017/089
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Beschlussvorschlag:
Den Fachausschüssen wird der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2018 zur Beratung empfohlen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat den beigefügten Haushaltsentwurf aufgestellt. Dieser Entwurf wird zunächst im Haushaltsausschuss beraten und in seinen Eckwerten beschlossen. Innerhalb dieser Grenzen können dann die Fachausschüsse ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Mehraufwand kann dann jedoch nur Berücksichtigung finden, wenn entsprechende, realisierbare Deckungsvorschläge vorgelegt werden.
Es konnte kein ausgeglichener Haushaltsentwurf vorgelegt werden. Ein fiktiver Haushaltsausgleich nach § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG wird erreicht, da genügend Überschussrücklagen aus den Vorjahren vorhanden sind.
Im Haushaltsjahr 2018 ergibt sich sowohl im Ergebnishaushalt (526.800 €) als auch im Finanzhaushalt (662.400 €) ein hohes Defizit, so dass die laufende Verwaltungstätigkeit sowie die ordentliche Tilgung in diesem Haushaltsjahr voraussichtlich überwiegend aus der Liquidität bestritten werden muss. Es sollte daher intensiv über Einsparungsmöglichkeiten sowie eine Anhebung der Steuerhebesätze beraten werden.
Im Anschluss an die Beratung des Haushaltsentwurfes in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung des endgültigen Haushaltsplanentwurfes 2018 im Haushaltsausschuss, danach im Verwaltungsausschuss und abschließend im Rat.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die im Plan enthaltenen Investitionen, durch Abschreibungen und Unterhaltung.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf 1. Lesung HH 2018 Meinersen (1340 KB) |
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