Vorlage - SGM/2016/535-01  

Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit - Gemeinsamer Betrieb des IT-Rechenzentrums; hier: Übernahme der Administration der Schulen der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:10 - Poe.Bezüglich:
SGM/2016/535
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
07.12.2017 
8. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Vereinbarung  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, die im Rahmen der Übernahme der Administration der Schulen erforderliche und anliegende Ergänzung der zugehörigen Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Gifhorn abzuschließen.

 

  1. Das im Hause vorhandene Personal (Herr Weferling) wird im Wege des Betriebsübergangs an den Landkreis Gifhorn abgegeben.

 

  1. Die Erstattung der Samtgemeinde Meinersen an den Landkreis Gifhorn wird entsprechend den Bestimmungen in § 9 der bereits geschlossenen Vereinbarung angepasst.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit hat der IT-Verbund am 01.01.2017 beim Landkreis Gifhorn seinen Betrieb aufgenommen. Verbundteilnehmer sind die Stadt Wittingen, die Gemeinde Sassenburg, die Samtgemeinden Brome, Isenbüttel und Meinersen sowie der Landkreis Gifhorn.

 

Grundlage für diese Zusammenarbeit ist eine entsprechende, von allen teilnehmenden Kommunen gleichlautend beschlossene „Zweckvereinbarung über die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)“.

 

Grundsätzlich übernimmt der Landkreis von da an aufgrund dieser Zweckvereinbarung die Durchführung des Betriebes aller derzeit vorhandenen bzw. aller zukünftig noch neu hinzutretenden IT-Fachverfahren inklusive der Telefonie und der dafür benötigten BasisInfrastruktur sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

 

Dies beinhaltet mithin grundsätzlich auch die Beauftragung des Landkreises mit der Durchführung der Aufgabe der jeweiligen IT-Schuladministration der Verbundteilnehmer. In der Zweckvereinbarung ist jedoch als Ausnahme geregelt, dass Letzteres für die Samtgemeinden Meinersen und Isenbüttel nicht gilt, weil dort - und im Gegensatz zu den anderen Verbundteilnehmern - bisher schon und nach wie vor ein ausschließlich hiermit betrauter IT-Schuladministrator tätig ist.

 

Nunmehr hat die Samtgemeinde Meinersen beantragt, die aufgrund vorstehender Ausführungen aktuell noch mit eigenem Personal (1,0 Stelle) erledigten Aufgaben der IT-Administration der Schulen in ihrer Trägerschaft ab dem 01.01.2018 durch den Landkreis erledigen zu lassen. Eine damit einhergehende entsprechende Erweiterung des Aufgabenspektrums des Verbundes, auch für die genannten Gebietseinheiten, sieht die Zweckvereinbarung aufgrund einer entsprechenden Öffnungsklausel in § 1 Absatz 3 Satz 3 ausdrücklich vor. Die anderen Verbundteilnehmer sind hierüber informiert und mit der Aufnahme der Aufgabenerweiterung in den jährlich vom IT-Beirat fortzuschreibenden Projektplan einverstanden.

 

Da es sich insoweit um einen entsprechenden Betriebsübergang und somit auch um einen Wechsel des derzeit noch bei der Samtgemeinde Meinersen für diese Aufgabe tätigen Mitarbeiters handelt, wird dieser von dann an vom Landkreis übernommen. Eine hierfür erforderliche Stelle ist bereits im Stellenplan 2017 des Landkreises eingerichtet worden.

 

Ferner bedarf es aufgrund der von der Samtgemeinde Meinersen gezogenen Aufgabenübertragungsoption noch der Ergänzung der bestehenden Zweckvereinbarung, und zwar ausdrücklich nur bilateral, d. h. zwischen der Samtgemeinde als der abgebenden und dem Landkreis als der die Aufgabe neu übernehmenden Kommune.

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Gifhorn hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 einen sinngemäß gleichlautenden Beschluss gefasst.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den Personalübergang an den Landkreis Gifhorn reduzieren sich die Personalkosten der Samtgemeinde Meinersen. Im Rahmen der Vollkostenrechnung erhöht sich die zu zahlende Zuwendung an den Landkreis entsprechend.

 


Anlage/n:

Vereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung (181 KB)      
Stammbaum:
SGM/2016/535   Interkommunale Zusammenarbeit, hier: Gemeinsamer Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik ab dem 01.01.2017   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2016/535-01   Interkommunale Zusammenarbeit - Gemeinsamer Betrieb des IT-Rechenzentrums; hier: Übernahme der Administration der Schulen der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
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