Vorlage - HIL/2017/076
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Beschlussvorschlag:
Aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Schierrähmenweg“ für das dargestellte Gebiet beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach dem Bau-gesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Den Planungsauftrag zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan „Schierkenweg Nordost-Hillerse“ mit ÖBV, für den in Kürze der Satzungsbeschluss gefasst werden soll, wird die Umsiedlung des bestehenden Lebensmitteldiscounters auf die Südseite der Landesstraße L320 vorbereitet. Im Planverfahren hatte der Regionalverband Großraum Braunschweig als Träger der Belange der Raumordnung die Besorgnis geäußert, dass die Planung den Zielen der Raumordnung widersprechen könnte, wenn sich am alten Standort erneut ein dann zusätzlicher Lebensmittelmarkt ansiedelte. Durch Kumulation entstünde dann ein raumbedeutsamer Einzelhandelsstandort.
Am 21.11.2017 fand ein Gespräch mit dem Regionalverband statt. In diesem Rahmen hatte der Regionalverband signalisiert, dass seine diesbezüglichen Bedenken ausgeräumt werden könnten, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan „Schierrähmenweg“ so änderte, dass dort für die Zukunft der Einzelhandel mit Lebensmitteln ausgeschlossen wird. Dabei kann der Bestandsschutz gewährleistet werden, aber nach dessen Erlöschen sollte sichergestellt sein, dass sich in dem Bestandsgebäude eine andere Nutzung etabliert, als der Handel mit Lebensmittel. Alternativ ist im Nutzungsbeispiel dargestellt, dass das Mischgebiet auch für Wohnnutzungen in Betracht käme. Gegenstand der Änderung ist eine zusätzliche textliche Festsetzung zum Ausschluss des Einzelhandels mit Lebensmittelsortimenten und eine künftig großzügig gefasste Baugrenze. Alle übrigen Planinhalte werden aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen. Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schierrähmenweg“ zu fassen, den Regionalverband Großraum Braunschweig über den Beschluss zu informieren und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 5.000,00 €.
Anlage/n:
Schierrähmenweg 2. Änderung Bebauungsplan
Schierrähmenweg 2. Änderung Bebauungsentwurf § 3 (1)
Schierrähmenweg 2. Änderung Gebietsabgrenzung
Flächenbilanz
Planzeichenerklärung
Textliche Festsetzungen
Schierrähmenweg 2. Änderung Bebauungsentwruf § 4 (1)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | _Schierrähmenweg 2Änd_B-Plan_ORIG-farbe (392 KB) | ||||
2 | _Schierrähmenweg 2Änd_Entwurf_ORIG-farbe (482 KB) | ||||
3 | _Schierrähmenweg 2Änd-Gebietsabgrenzung (3) (331 KB) | ||||
4 | Flächenbilanz (17 KB) | ||||
5 | Schierrähmenweg 2Änd PLZ (138 KB) | ||||
6 | Schierrähmenweg 2Änd TF (143 KB) | ||||
7 | Schierrähmenweg 2Änd_Entwurf (478 KB) |
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