Vorlage - HIL/2017/076  

Betreff: Bebauungsplan "Schierrähmenweg", 2. Änderung, Gemeindeteil Hillerse;
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/10
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
19.12.2017 
8. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
_Schierrähmenweg 2Änd_B-Plan_ORIG-farbe  
_Schierrähmenweg 2Änd_Entwurf_ORIG-farbe  
_Schierrähmenweg 2Änd-Gebietsabgrenzung (3)  
Flächenbilanz  
Schierrähmenweg 2Änd PLZ  
Schierrähmenweg 2Änd TF  
Schierrähmenweg 2Änd_Entwurf  

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Aufstellung der 2.   Änderung des Bebauungsplans „Schierrähmenweg“ für das dargestellte Gebiet beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach dem Bau-gesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Den Planungsauftrag zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Bebauungsplan „Schierkenweg Nordost-Hillerse“ mit ÖBV, für den in Kürze der Satzungsbeschluss gefasst werden soll, wird die Umsiedlung des bestehenden Lebensmitteldiscounters auf die Südseite der Landesstraße L320 vorbereitet. Im Planverfahren hatte der Regionalverband Großraum Braunschweig als Träger der Belange der Raumordnung die Besorgnis geäußert, dass die Planung den Zielen der Raumordnung widersprechen könnte, wenn sich am alten Standort erneut ein dann zusätzlicher Lebensmittelmarkt ansiedelte. Durch Kumulation entstünde dann ein raumbedeutsamer Einzelhandelsstandort.

 

Am 21.11.2017 fand ein Gespräch mit dem  Regionalverband statt. In diesem Rahmen hatte der Regionalverband signalisiert, dass seine diesbezüglichen Bedenken ausgeräumt werden könnten, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan „Schierrähmenweg“ so änderte, dass dort für die Zukunft der Einzelhandel mit Lebensmitteln ausgeschlossen wird. Dabei kann der Bestandsschutz gewährleistet werden, aber nach dessen Erlöschen sollte sichergestellt sein, dass sich in dem Bestandsgebäude eine andere Nutzung etabliert, als der Handel mit Lebensmittel. Alternativ ist im Nutzungsbeispiel dargestellt, dass das Mischgebiet auch für Wohnnutzungen in Betracht käme. Gegenstand der Änderung ist eine zusätzliche textliche Festsetzung zum Ausschluss des Einzelhandels mit Lebensmittelsortimenten und eine künftig großzügig gefasste Baugrenze. Alle übrigen Planinhalte werden aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen. Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schierrähmenweg“ zu fassen, den Regionalverband Großraum Braunschweig über den Beschluss zu informieren und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 5.000,00 €.

 

 


Anlage/n:

Schierrähmenweg 2. Änderung Bebauungsplan

Schierrähmenweg 2. Änderung Bebauungsentwurf § 3 (1)

Schierrähmenweg 2. Änderung Gebietsabgrenzung

Flächenbilanz

Planzeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Schierrähmenweg 2. Änderung Bebauungsentwruf § 4 (1)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _Schierrähmenweg 2Änd_B-Plan_ORIG-farbe (392 KB)      
Anlage 2 2 _Schierrähmenweg 2Änd_Entwurf_ORIG-farbe (482 KB)      
Anlage 3 3 _Schierrähmenweg 2Änd-Gebietsabgrenzung (3) (331 KB)      
Anlage 4 4 Flächenbilanz (17 KB)      
Anlage 5 5 Schierrähmenweg 2Änd PLZ (138 KB)      
Anlage 6 6 Schierrähmenweg 2Änd TF (143 KB)      
Anlage 7 7 Schierrähmenweg 2Änd_Entwurf (478 KB)      
Stammbaum:
HIL/2017/076   Bebauungsplan "Schierrähmenweg", 2. Änderung, Gemeindeteil Hillerse; hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2017/076-01   Bebauungsplan "Schierrähmenweg", 2. Änderung, Gemeindeteil Hillerse; hier: Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2017/076-02   Bebauungsplan "Schierrähmenweg", 2. Änderung, Gemeindeteil Hillerse; hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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