Vorlage - LEI/2015/204-05  

Betreff: Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Unter den Eichen" in Leiferde
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60 - 66 12 35Bezüglich:
LEI/2015/204
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
14.02.2018 
8. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
20.02.2018 
8. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde zurückgestellt     

Beschlussvorschlag:

 

 

Entsprechend dem Vorschlag des Landkreises Gifhorn und der  Polizeiinspektion Gifhorn ist der Haltestellenbereich wie folgt umzugestalten:

 

 

  1. Demarkierung /Entfernung der vorhandenen Radwegmarkierung in der gesamten Straße „Unter den Eichen“.

 

  1. Einrichtung einer Tempo-30-Zone mit der Folge, dass sämtlicher radfahrender Verkehr auf der Straße stattzufinden hat. In einer Tempo-30-Zone mit Einbahnstraßenregelung ist das Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zulässig.

 

  1. Rückbau /Verbreiterung des Gehweges im Bereich der Bushaltestelle und Verbreiterung der Fahrbahn auf das notwendige Maß von 6,60 m.

 

Vorgenannte Maßnahmen  sind beim Verkehrsamt des Landkreises Gifhorn zur Genehmigung zu beantragen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Auf die in der Vorlage LEI/2015/204-02 zitiert Stellungnahme des Verkehrsamtes des Landkreises Gifhorn in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Gifhorn wird verwiesen.

 

 

Zitat:

 

Um weiterhin Radfahrer in der Gegenrichtung der Einbahnstraße zuzulassen, müsste die Straße „Unter den Eichen“ als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.

 

Da in Tempo-30-Zonen eine separate Führung des Radverkehrs nicht zulässig ist und auch keine Längsmarkierungen aufgebracht werden dürfen, müsste der bereits vorhandene Radfahrstreifen einschließlich der Piktogramme (Fahrrad) entfernt werden. Die Ausweisung des gemeinsamen Geh-/Radweges wäre ebenfalls aufzuheben (Entfernung des unter dem Einbahnstraßenschild angebrachten VZ 240). Unter dem VZ 220 (Einbahnstraße) müssten die Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts und links) angebracht werden (Auswechselung gegen das bisher angebrachte Zusatzzeichen 1000-33 (Radfahrer im Gegenverkehr).

 

 

Im Rahmen der am 01.11.2017 stattgefundenen Verkehrsschau wurde der Haltepunkt gemeinsam mit der Polizei und dem Verkehrsamt Gifhorn in Augenschein genommen und Folgendes festgestellt:

 

  1. Die anzutreffenden Platzverhältnisse lassen es nicht zu, den auf der Fahrbahn durchgängig markierten Radweg aufrecht zu erhalten, ohne dass dieser bei Vorbeifahrt an einem stehendem Bus unzulässig überfahren wird. Auch ein möglicher zusätzlicher Platzgewinn durch Verlagerung/Aufweitung des Haltestellenbereiches auf derzeit unbefestigte Flächen bis an den bestehenden Eichenbaumbestand heran wird den erforderlichen Platzbedarf nicht liefern. Es gilt dabei zwingend zu beachten, dass in der jetzigen Form der Radweg - soweit dieser auch zukünftig erhalten bleiben soll - in der bestehenden Breite von 1,55 m nicht reduziert werden darf.

 

  1. Aus Sicht der Beteiligten ergäbe sich die einzig machbare Lösung wie folgt:

 

  • Aufhebung der Radwegmarkierung.
  • Verbreiterung der Fahrbahn im Haltestellenbereich - dadurch wird die Vorbeifahrt am  stehenden Bus problemlos möglich.
  • Einrichtung einer 30 km Zone, d.h. sämtlicher radfahrender Verkehr auf der Fahrbahn auch entgegen der Einbahnstraßenregelung möglich und zulässig.
  • Mit Einrichtung einer 30-Km-Zone müsste die Radwegemarkierung zwingend entfernt werden.

Soweit sich zwei Busse im Haltestellenbereich begegnen (damit ist auch die Vorbeifahrt eines Pkws/Lkws abgedeckt) ,ist eine Fahrbahnbreite von 6,60 m erforderlich. Mit Aufhebung des Radweges stehen 5,69 m Fahrbahnbreite zur Verfügung. Die restlichen fehlenden 91 cm Fahrbahnbreite werden vom derzeit 2,50 m breiten Fußweg gewonnen. Dieser wird im Zuge des Ausbaues wiederum bis an die Eichenbäume heran um ca. 60 cm verbreitert, so dass dieser im Endzustand eine Breite von 2,19 m haben wird.


 

Außerhalb des Haltestellenbereiches ist eine bauliche Veränderung nicht notwendig. Hier ist die Fahrbahnbreite ausreichend, hier müssen Verkehrsteilnehmer allenfalls dem fahrenden Bus folgen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

JA

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen für die Verkehrswegebauarbeiten in Höhe von ca. 50.000,00 €, welche im Finanzhaushalt unter dem Kostenträger 5410000 im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen sind.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 2.000,00 € (50.000,00 €/25 Jahre) darzustellen.

 

Gleichzeitig sind Einnahmen aus ÖPNV-Fördermitteln der Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover in Höhe von 75 %, d. h. 37.500,00 €, sowie ein Zuschuss des Regionalverbandes Braunschweig in Höhe von 50 % des Eigenanteils, d.h. 6.250,00 €, zu erwarten. Diese Einnahmen sind über den Nutzungszeitraum von 25 Jahren im Ergebnishaushalt mit jährlich 1.750,00 € abzuschreiben (Auflösung Sonderposten).

 

 

 


Anlage/n:

keine

Stammbaum:
LEI/2015/204   Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen in der Gemeinde Leiferde   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2015/204-01   Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen in der Gemeinde Leiferde hier: Besichtigung der Haltepunkte   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2015/204-02   Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen in der Gemeinde Leiferde; hier: Umgestaltung der Haltepunkte "Unter den Eichen" und "Berliner Straße"   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2015/204-05   Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Unter den Eichen" in Leiferde   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2015/204-07   Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Unter den Eichen" in Leiferde   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
Nach oben springen