Vorlage - SGM/2018/136
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Beschlussvorschlag:
Die Benutzungsordnung für das Mehrgenerationenhaus der Samtgemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Das Mehrgenerationenhaus der Samtgemeinde Meinersen versteht sich als Ort des Austausches, der Begegnung und Kommunikation und steht allen Einwohner/Innen der Samtgemeinde offen. Um ein möglichst breites Angebot an Veranstaltungen, Projekten und Kursen bereitstellen zu können, soll das Haus nicht nur der Samtgemeinde als Betreiber, sondern auch externen Anbietern wie beispielsweise Vereinen und Verbänden zur Verfügung stehen. Dies erfordert schriftlich festgelegte Regelungen zu den Voraussetzungen einer Nutzung der Räumlichkeiten des Mehrgenerationenhauses.
In der beigefügten Benutzungsordnung sind diesbezüglich detaillierte Regelungen festgehalten worden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung der Räumlichkeiten ist nicht zentraler Bestandteil des Konzeptes „Mehrgenerationenhaus“. Dennoch wurde die Möglichkeit, im Einzelfall eine Raummiete zu erheben, in die Benutzungsordnung aufgenommen. Sollte sich die Vermietung der Räumlichkeiten als regelmäßig wiederkehrendes Ereignis erweisen, wird eine Gebührenordnung entwickelt.
Anlage/n:
Benutzungsordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Benutzungsordnung MGH (238 KB) |