Vorlage - MEI/2018/113  

Betreff: Bebauungsplan Gewerbegebiet "Dieckhorster Straße" - Neufassung
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60- 61 26 01/30
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
12.02.2018 
7. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
22.02.2018 
9. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Gewerbegebiet_Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Zur Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Meinersen wird für die in der Anlage dargestellte Gebietsabgrenzung der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße“ neugefasst.

 

2. Die Nutzungsfestsetzung „Sonderbaufläche“ Asyl ist in Gewerbegebiet zu ändern.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Seit Jahren gibt es Bestrebungen, den Bebauungsplan neu zu fassen und die Festsetzungen entsprechend des Beschlusses 2012/057-01 umzusetzen. Die seinerzeitige Beschlussfassung bezog sich aber nur auf den Geltungsbereich des bestehenden Bauleitplanes, nicht auf in Frage kommende Erweiterungsflächen.

 

Seit 2013 wurden in Abstimmung mit der Politik verwaltungsseitig mehrere Erweiterungsmöglichkeiten des Gewerbegebietes sondiert und eine Vielzahl an Grunderwerbsankaufgesprächen geführt. Aus diesem Grund wurde die Einleitung des Bauleitplanverfahrens immer wieder zurückgehalten. Mit Beschluss 2017/096 wurden nunmehr endgültige Flächenankäufe für die Erweiterung des Gewerbegebietes beschlossen, die Grundstücksübertragungen werden in Kürze erfolgen. Folglich wurde fachamtsseitig entsprechend der Geltungsbereich des künftigen Bauleitplanes – siehe Anlage - erweitert, welcher formalrechtlich durch den Gemeinderat zu beschließen ist.

 

Die Samtgemeinde als Grundstückseigentümer der im Bebauungsplan ausgewiesenen Sonderbaufläche „Asyl“ beabsichtigt eine Umnutzung des vorhandenen Gebäudes. Derzeit wird das Gebäude noch als Flüchtlingswohnheim genutzt. Mit Kündigung des Pachtvertrages durch den Landkreis Gifhorn wird das Gebäude zukünftig nicht mehr als Flüchtlingswohnheim benötigt. Um eine entsprechende Nachnutzung umsetzen zu können, bedarf es der Änderung der im Bauleitplan festgesetzten Nutzungsart Sondergebiet „Asyl“ in Gewerbegebiet.

 

Die in 2012 beschlossenen Änderungen wurden vom Planungsbüro Kepper bereits berücksichtigt und werden in den neuen Bauleitplanentwurf mit übertragen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 65.000,00 €.

 

 

 


Anlage/n:

Plan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gewerbegebiet_Lageplan (297 KB)      
Stammbaum:
MEI/2018/113   Bebauungsplan Gewerbegebiet "Dieckhorster Straße" - Neufassung hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2018/113-02   Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße" - Neufassung, Gemeindeteil Meinersen; hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2018/113-03   Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung", Gemeindeteil Meinersen hier: Vergabe eines Straßennamens   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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