Vorlage - MEI/2018/113-02  

Betreff: Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße" - Neufassung, Gemeindeteil Meinersen;
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MEI/2018/113
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.03.2021 
27. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Abwägungstabelle Satzungsbeschluss  
Bebauungsplan Satzungsbeschluss  
Textliche Festsetzungen Satzungsbeschluss  
Planzeichenerklärung Satzungsbeschluss  
Begründung Satzungsbeschluss  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB sowie des § 84 Absatz 1 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße – Neufassung“ nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung und zugleich die Aufhebung der Bauleitpläne 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Dieckhorster Strasse“ vom 30.11.1993, 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Dieckhorster Strasse“ vom 28.02.1995 und 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Dieckhorster Strasse“ vom 29.09.2006.

 

  1. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Zum Planverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 24.07.2020 bis einschließlich 23.08.2020 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB mit Datum vom 24.07.2020 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.

 

Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter sind nicht eingegangen.

 

Nach Prüfung der Stellungnahmen und Anregungen kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

 

Die Bebauungspläne 1. – 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße“ werden mit der Rechtskrafterlangung der Neufassung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung“ aufgehoben.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

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Anlage/n:

 

Tabelle Zusammenstellung § 4 (2) und § 3 (2) BauGB

Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Planzeichenerklärung

Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungstabelle Satzungsbeschluss (247 KB)      
Anlage 5 2 Bebauungsplan Satzungsbeschluss (534 KB)      
Anlage 2 3 Textliche Festsetzungen Satzungsbeschluss (126 KB)      
Anlage 3 4 Planzeichenerklärung Satzungsbeschluss (80 KB)      
Anlage 4 5 Begründung Satzungsbeschluss (2085 KB)      
Stammbaum:
MEI/2018/113   Bebauungsplan Gewerbegebiet "Dieckhorster Straße" - Neufassung hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2018/113-02   Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße" - Neufassung, Gemeindeteil Meinersen; hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2018/113-03   Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung", Gemeindeteil Meinersen hier: Vergabe eines Straßennamens   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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