Vorlage - MEI/2018/113-02
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Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.
- Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB sowie des § 84 Absatz 1 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße – Neufassung“ nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung und zugleich die Aufhebung der Bauleitpläne 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Dieckhorster Strasse“ vom 30.11.1993, 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Dieckhorster Strasse“ vom 28.02.1995 und 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Dieckhorster Strasse“ vom 29.09.2006.
- Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Sachverhalt:
Zum Planverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 24.07.2020 bis einschließlich 23.08.2020 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB mit Datum vom 24.07.2020 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.
Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter sind nicht eingegangen.
Nach Prüfung der Stellungnahmen und Anregungen kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Die Bebauungspläne 1. – 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße“ werden mit der Rechtskrafterlangung der Neufassung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung“ aufgehoben.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Tabelle Zusammenstellung § 4 (2) und § 3 (2) BauGB
Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Planzeichenerklärung
Begründung
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