Vorlage - SGM/2018/148  

Betreff: Verbindliche Regelungen für die Anmeldung und Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen
Samtgemeinderat Meinersen
15.03.2018 
10. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Aufnahmekriterien für einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen 29_01_2018 (3)  

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Beschlussvorschlag:

 

Den verbindlichen Regelungen für die Anmeldung und Aufnahme von Kindern in  Kindertageseinrichtungen in der Samtgemeinde Meinersen wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Jedes Kind hat von der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung  oder in Kindertagespflege.

 

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

 

Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen  vorzuhalten.

 

In der Samtgemeinde Meinersen gibt es ein umfangreiches Angebot an Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungszeiten. Aktuell stehen für die Sicherung des Rechtsanspruches auf Förderung in einer Kindertagesseinrichtung  15 Kindertagesstätten zur Verfügung. Der Ausbau des Betreuungsangebotes in der Samtgemeinde Meinersen wird auf einem hohen Niveau fortentwickelt, damit die Betreuungsbedarfe in der Samtgemeinde Meinersen auch zukünftig rechtskonform abgedeckt werden können.

 

In den gesetzlichen Grundlagen ist die Festlegung von verbindlichen Regelungen zur Platzvergabe nicht gefordert. In § 24 SGB VIII wird lediglich auf Erwerbstätigkeit, schulische Ausbildung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit abgestellt. Weitere Konkretisierungen enthält das Gesetz nicht.

 

In der Rechtssprechung erhalten verbindliche Regelungen zur Platzvergabe jedoch eine immer größere Bedeutung.

 

 

 

 

Die bisherigen Festlegungen zur Vergabe eines Betreuungsplatzes stammen aus dem Jahr 1996 und entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Eine Anpassung und Überarbeitung ist erforderlich, um eine rechtssichere Vergabe von Betreuungsplätzen zu ermöglichen. Rechtsverfahren in der Vergangenheit haben gezeigt, dass diese Thematik bei den knappen Platzressourcen in Kindertagesstätten immer bedeutender wird. Die Eltern und die Betreuungseinrichtungen benötigen verlässliche, verbindliche und nachvollziehbare Vergabekriterien, die in allen Einrichtungen in der Samtgemeinde Meinersen angewendet werden sollen.

 

Die Erarbeitung der Kriterien und deren Gewichtung sind mit den Betriebsträgern der Kindertageseinrichtungen in der Samtgemeinde Meinersen abgestimmt. Auch die in dem Rechtsverfahren gerichtlich überprüften Vergaberegeln sind in die Erstellung des Kriterienkataloges eingeflossen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

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Anlage/n:

Aufnahmekriterien für einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufnahmekriterien für einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen 29_01_2018 (3) (122 KB)      
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