Vorlage - SGM/2018/154  

Betreff: Beitragsstaffel Kindertagesstätten
hier: Anpassung um Verbraucherpreisindex
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:51-13.00/4
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen
Samtgemeinderat Meinersen
15.03.2018 
10. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Entwurf Beitragsstaffel ab 01 08 18  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Beitragsstaffel wird zum 01.08.2018 um den Verbraucherpreisindex von 1,8 %, wie es sich aus der Anlage ergibt, angepasst. Der Text zur Geschwisterermäßigung wird entsprechend der geplanten Beitragsfreiheit für die Kindergärten ab dem Kitajahr 2018/2019 modifiziert.

 

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Sachverhalt:

 

Lt. Grundsatzbeschluss (Vorlage Nr. 2002-0065/00) ist die Beitragsstaffel ab 01.08.2003 immer um den Verbraucherpreisindex von Deutschland anzupassen, soweit er über 1 % liegt.

 

Der Verbraucherpreisindex 2017 liegt lt. Statistischem Bundesamt bei 1,8 %. Somit ist die Beitragsstaffel für die Kindertagesstätten zum 01.08.2018 um diesem Prozentsatz anzupassen. Nunmehr plant die Landesregierung die generelle Beitragsfreiheit für Kindergärten ab dem 01.08.2018.

 

Eine endgültige Entscheidung zur Beitragsfreiheit und deren Umsetzung ist bisher noch nicht getroffen worden. Aus diesem Grund wird die anliegende Beitragsstaffel vorsorglich für Krippen- und Kindergartenkinder angepasst. Der Zusatz „Kindergarten“ ist nach der tatsächlichen Einführung der Beitragsfreiheit zu streichen. Damit die Träger die Eltern jedoch entsprechend informierten können – insbesondere aufgrund der Anmeldephase zum neuen Kitajahr 2018/2019 – ist ein Beschluss der neuen Beitragsstaffel bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.

 

Seit dem 01.08.2017 zählt die Geschwisterermäßigung nur für beitragspflichtige Kinder, d. h. für Geschwisterkinder, deren Geschwisterkind im (bisherigen) beitragsfreien Jahr ist, gilt diese Ermäßigung nicht. Daher wird die Formulierung zur Geschwisterermäßigung entsprechend angepasst und der Passus zu Schnupper- oder Projektkindern um den Zusatz „u3-Kinder“ ergänzt (siehe anliegender Entwurf Beitragsstaffel ab 01.08.18).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Einnahmen aus Elternbeiträgen für Krippenkinder werden um 1,8 % angepasst. Inwieweit eine generelle Einnahmeerhöhung feststellbar ist, kann aufgrund der vielen Faktoren, die bei der Heranziehung von Eltern zu Elternbeiträgen zugrundegelegt werden, nicht ermittelt werden.

 

 

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Anlage/n:

Entwurf Beitragsstaffel ab 01.08.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Beitragsstaffel ab 01 08 18 (214 KB)      
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