Vorlage - SGM/2018/158
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Beschlussvorschlag:
1. § 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen wird wie folgt unter Absatz 1 geändert:
§ 2
(1) Die Gebühren betragen für:
5. Duschmarke 0,50 EUR
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 29.07.2014 (Vorlage SGM/2014/358) wurde erstmalig die Gebühr für den Erwerb von Duschmarken in die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen aufgenommen (0,30 EUR).
Diese sind nicht mehr auskömmlich und werden aufgrund der tatsächlichen Kosten für Wasser/Abwasser auf 0,50 EUR pro Duschmarke angehoben.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die zu erwartenden Mehreinnahmen decken die Mehrkosten für Wasser/Abwasser.
Anlage/n:
Entwurf der Satzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Freibadgebührensatzung_Neufassung (39 KB) |