Vorlage - SGM/2018/159  

Betreff: 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Regionalverbands Braunschweig wegen Windenergienutzung
hier: Mandatserteilung für ein Klageverfahren gegen den Regionalverband Braunschweig hinsichtlich der Potenzialflächen in der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
15.03.2018 
10. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Büro Dr. Appelhagen & Partner, Theodor-Heuss-Straße 5 a, 38122 Braunschweig, wird das Mandat für ein Klageverfahren gegen den Regionalverband Braunschweig hinsichtlich der im Planentwurf enthaltenen Vorranggebietsflächen in der Samtgemeinde Meinersen erteilt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Regionalverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung beabsichtigt, für seinen Verbandsbereich mit der 1. Änderung des RROP 2008 die bestehende Kulisse der "Vorranggebiete Windenergienutzung" zu erweitern. Seit 2013 läuft das offizielle Planverfahren. Nach der Auswertung der Stellungnahmen zur 2. Offenlage sind die Flächen Meinersen, Seershausen 01 und Müden 01 weiterhin im Planentwurf enthalten. Am 13.02.18 fand in Braunschweig ein nichtöffentlicher Erörterungstermin mit den benachbarten Trägern der Regionalplanung und übrigen Trägern öffentlicher Belange statt. Der Samtgemeindebürgermeister und Vertreter aus den Mitgliedgemeinden nahmen am  Erörterungstermin teil und bekräftigten erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung der im Planentwurf enthaltenen Vorrangflächen, da u.a. das Entwicklungskonzept der Samtgemeinde Meinersen nicht berücksichtigt wurde. Aus Sicht der Verwaltung wurden die bisher durch die Samtgemeinde Meinersen und den Mitgliedsgemeinden vorgetragenen Anregungen und Bedenken nicht genügend berücksichtigt. Auch muss davon ausgegangen werden, dass nach Einarbeitung der Erörterungsergebnisse sich keine neue Sachstandslage ergibt.

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen für das Klageverfahren sind noch nicht bezifferbar. Ein Grundansatz für Rechtsstreitigkeiten steht unter dem Kostenträger 5110000  zur Verfügung.

 

 

 

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Anlage/n:

keine

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