Vorlage - SGM/2018/187
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, - vorbehaltlich einer Förderung aus KIP II - zur Umsetzung der Variante 1 an der Grundschule Leiferde das Planungsbüro Planschmiede 2 KS mit der Planung (Leistungsphasen 1 - 3) zu beauftragen.
Sachverhalt:
Als Ergebnis der Bereisung der Schulen am 23.04.2018 ist eine Prioritätenliste für Maßnahmen in den Schulen für die Haushaltsplanung 2019 erstellt worden. In der Bewertung der Maßnahmen wird die Grundschule Leiferde einer gesonderten Betrachtung unterzogen, um ein nachhaltiges Raumkonzept zu entwickeln.
Bei der Begehung sind die grundsätzlichen Bedarfe in der Grundschule Leiferde festgestellt worden:
- Für die Mitarbeiter des Ganztages (9 Kräfte) gibt es keinen Mitarbeiterraum (Spinde und Besprechungen).
- Der Freizeitbereich für die Ganztagsbetreuung kann aus Brandschutzgründen nur noch eingeschränkt genutzt werden und ist zu klein für die Anzahl (durchschnittlich 107 Kinder) der im Ganztag betreuten SchülerInnen.
- Der Schulkindergarten (LSchB), der für die Samtgemeinde Meinersen an der Grundschule Leiferde angegliedert ist, hat keinen ausreichenden Bewegungsbereich, die Kinder nutzen einen engen, abgegrenzten, fensterlosen Kellerflurbereich. Die Anmeldezahlen für den Schulkindergarten steigen auch aufgrund der Zunahme der Rückstellungen vom Schulbesuch an.
- Der vorhandene Werkraum ist für die Unterrichtung im Klassenverband zu klein, es gibt nur 15 Plätze.
- Die Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume deckt unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlentwicklung den Raumbedarf für den Unterricht vollständig ab.
- Der Lehrküchenbereich im Keller muss grundhaft saniert werden.
Zur Deckung der Platzbedarfe im Ganztagsbereich und im Schulkindergarten sind zwei Planungsvarianten entwickelt worden. Während die Variante 1 Freiräume im alten Raumbestand schafft, durch die alle Probleme im Bestand gelöst werden, löst die Variante 2 nur die dringendsten Probleme der Ganztagsunterbringung.
Das Land hat eine Änderung des Nieders. Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ‑KIP II- beschlossen. Unter Vorbehalt der Förderfähigkeit des Raumkonzeptes wird die Variante 1 vorgeschlagen.
Variante 1:
Auslagerung in einen massiven Anbau, Grundfläche ca. 120 m², AfA 90 Jahre
- der Lehrküche,
- eines Kreativraumes,
- und des Ganztagsraumes (multifunktional, insbesondere bei Schlechtwetter),
Variante 2:
Beschaffung und Aufstellung von Containern für den Ganztagsbetrieb, AfA 15 Jahre
(Schüler und Betreuungskräfte), Grundfläche ca. 90 m²
inkl. Fundament, Anschlüssen, Sanitäranlagen
Die Grundschule Leiferde wird als „Schwerpunktschule für körperliche und motorische Entwicklung“ geführt, es fehlt aber bislang ein behindertengerechtes WC im Schulgebäude, so dass bei beiden Varianten dies eingeplant werden muss. Zur Finanzierung der behindertengerechten Toilettenanlage stehen Mittel aus dem Gesetz über finanzielle Leistungen wegen der Einführung der Inklusiven Schule zur Verfügung.
Gegenüberstellung der Kosten
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Variante 1 |
Variante 2 | Differenz Variante 1 zu Variante 2 |
Auszahlungen | 1.000.000 € | 350.000 € | 650.000 € |
Einzahlungen | 562.000 € | - | 562.000 € |
Tatsächliche Belastung Finanzhaushalt 2019 |
438.000 € |
350.000 € |
88.000 € |
Jährliche Abschreibung | 11.100 € (90 Jahre) | 23.300 € (15 Jahre) | -12.200 € |
Jährliche Sonderposten- auflösung |
6.200 €
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6.200 € |
Tatsächliche jährliche Belastung Ergebnishaushalt |
4.900 € |
23.300 € |
-18.400 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel sind in den Haushalt 2019 anzumelden. Die Variante 1 ist mit um 88.000 € höheren Auszahlungen (nach Abzug der Fördermittel) im Finanzhaushalt teurer als die Variante zwei. Der Auszahlungsbetrag von 438.000 € erhöht die Summe der aufzunehmenden langfristigen Kredite der Samtgemeinde. Die Belastung pro Jahr für die Samtgemeindeumlage ist mit der massiven Bauweise der Variante 1 im Sinne der Ressourcengerechtigkeit aber geringer als die Variante 2.
Anlage/n:
keine
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