Vorlage - SGM/2018/195
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Beschlussvorschlag:
a) Einer Antragstellung auf Gewährung von Zuwendungen für die Teilsanierung des Gebäudes Schulstraße 2, Müden (Aller) im Rahmen der ZILE-Richtlinie wird zugestimmt.
b) Das Planungsbüro „Die Planschmiede 2 KS“ aus Meinersen erhält einen Planungsauftrag zur Fertigung von Planungsentwürfen und einer detaillierten Kostenschätzung für die Leistungsphasen 1 – 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für die Teilsanierung des Gebäudes Schulstraße 2, Müden (Aller). Die notwendigen Mittel in Höhe von 3.000 € werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
c) Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,00 Euro sowie die Zuwendungsmittel in Höhe von ca. 219.000 € werden, bei einer Förderquote von 73 %, in den Haushalt 2019 aufgenommen.
Sachverhalt:
Nach einem Ortstermin mit dem für den Dorfentwicklungsplan zuständigen Planungsbüro Dr. Schwerdt sowie einer anschließenden Rücksprache mit der Regionalmanagerin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Frau Philipps-Bauland, wurde die Idee einer Förderantragstellung über die Maßnahme „Dorferneuerung“ der ZILE-Richtlinie zur Teilsanierung des Gebäudes in der Schulstraße 2, Müden (Aller) verworfen. Als zielführender hat sich, aufgrund der Förderbestimmungen der Richtlinie, die Antragstellung über die Maßnahme „Basisdienstleistungen“ erwiesen.
Das Gebäude Schulstraße 2, Müden (Aller) wurde von der Samtgemeinde Meinersen erworben. Da der Bau stark sanierungsbedürftig ist, werden mittelfristig Aufwendungen für die Instandsetzung entstehen. Durch eine Förderantragstellung über die ZILE-Richtlinie können, bei positiver Bescheidung, 73% der getätigten Aufwendungen bzw. maximal 500.000 Euro eingeworben werden. Stichtag zur fristgerechten Förderantragstellung ist der 15.09.2018.
Das Förderkonzept des Fachbereiches 50 sieht eine Teilsanierung im Bereich des aktuell als Jugendtreff genutzten Gebäudeteils sowie die Sanierung des gesamten Gebäudedachs vor.
Das für die Förderantragstellung notwendige pädagogische Konzept, basiert auf dem Landesförderantrag „Wohnen und Pflege im Alter“ und umfasst die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für nachbarschaftliche Hilfen, eines Kompetenzzentrums für SeniorInnen zur Vermittlung von Wissen und praktischen Kompetenzen im Rahmen eines wechselnden Kursangebotes sowie eines Multifunktionsraumes für Projekte und Veranstaltungen. Zur Umsetzung dieser Angebote im Gebäudeteil „Jugendtreff“ sind eine Umstrukturierung der aktuellen räumlichen Gegebenheiten sowie ein geringfügiger Anbau notwendig. Die Planungen sehen zum jetzigen Zeitpunkt vor, dass in dem bestehenden Gebäudeteil der Multifunktionsraum sowie ein Büro mit angeschlossenem Wartebereich untergebracht werden. Im Gebäudeanbau sind ein Lagerraum, eine Küche sowie behindertengerechte WC-Anlagen vorgesehen. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um eine erste Entwurfsplanung, die bis zur Förderantragstellung noch Änderungen unterworfen sein kann.
Die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen konzentrieren sich auf den Gebäudeteil „Jugendtreff“, da lediglich in diesem Bereich über die Maßnahme „Basisdienstleistungen“ förderfähige Inhalte umgesetzt werden. Der rückwärtige Gebäudeteil wird durch die Feuerwehr der Samtgemeinde als Kleiderkammer genutzt. Im linken Gebäudeteil wäre die Einrichtung eines Kindertagespflegestützpunktes denkbar, wobei es hierzu noch keine näheren Planungen gibt. Um jedoch bereits jetzt eine alle Gebäudeteile umfassende Nutzung zu ermöglichen, sehen die Planungen einen, alle drei Gebäudeteile verbindenden, Flur vor. Auf diese Weise wird die Möglichkeit einer ganzheitlichen Nutzung des Gebäudes erhalten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | JA |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | JA |
Finanzielle Auswirkungen:
Das Projekt umfasst ein Volumen von 300.000,00 Euro. Diesen Gesamtkosten stehen Erträge aus Fördermitteln in Höhe von ca. 219.000,00 Euro entgegen. Bei einer positiven Entscheidung des Fördermittelgebers liegt der Eigenanteil der Samtgemeinde Meinersen somit bei ca. 81.000,00 Euro. Die Kosten des Planungsbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 belaufen sich auf 3.000 € und müssten außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
- Kostenberechnung
- Lageplan
- Grundriss
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BV Jugendtreff Müden Kostenberechnung (74 KB) | ||||
2 | ZA_Jugendtreff Mueden Variante 1 GR EG_ A3 (2) (131 KB) | ||||
3 | ZA_Jugendtreff Mueden Variante 1 Lageplan_A3 (119 KB) |
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