Vorlage - SGM/2018/214
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Beschlussvorschlag:
Der Verein Flüchtlingshilfe Samtgemeinde Meinersen e. V. erhält keinen jährlichen Zuschuss ab dem Jahr 2019 für die Miet- und Nebenkosten für das Gebäude „Uhlenkamp 4“ in Meinersen.
Sachverhalt:
Es wird auf den beigefügten Antrag und die entsprechenden Anlagen des Vereins Flüchtlingshilfe Samtgemeinde Meinersen e.V. verwiesen.
Es wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000,00 € für Miet- und Nebenkosten für das Gebäude Uhlenkamp 4 in Meinersen beantragt.
Ein gleichlautender Antrag wurde seitens des Vereins an die Gemeinde Meinersen gerichtet.
Das Engagement des Flüchtlingshilfevereins soll unbedingt lobend Erwähnung finden, jedoch wird eine Bezuschussung auf Samtgemeindeebene abgewiesen: Vereinsarbeit ist Gemeindesache und soll auf dieser Ebene stattfinden. Folglich wird darauf hingewiesen, dass Netzwerk- sowie Ehrenamtsarbeit vor Ort – also kleinräumlich auf Gemeindeebene – stattfinden soll, um entsprechend der Zielsetzung wirken und in der Konsequenz möglichst effizient sein zu können.
Die derzeit angespannte Haushaltslage der Samtgemeinde Meinersen sollte außerdem bei der Entscheidung hinsichtlich einer Zuschussgewährung für oben genanntes Projekt bedacht werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen. Bisher sind diesbezüglich keine entsprechenden Mittel im Haushalt 2019 der Samtgemeinde Meinersen eingeplant.
Anlage/n:
- Antrag Flüchtlingshilfeverein vom 27.09.2018
- Begründung zum Antrag
- Schaubild 1 – Zielgruppen
- Schaubild 2 – Grundsäulen des Projektes
- Schaubild 3 – Grundsteine des Projektes
- Grundrisse
- Finanzierungsplan
- Kassenberichte 2016 - 2017
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