Vorlage - SGM/2018/214-02
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Beschlussvorschlag:
a) Das vom Samtgemeinderat am 20.12.2018 beschlossene interfraktionelle Gespräch mit Vertretern der Samtgemeinde, der Gemeinde Meinersen und dem Flüchtlingshilfeverein wird nicht durchgeführt.
b) Der Verein Flüchtlingshilfe Samtgemeinde Meinersen e. V. erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR.
Sachverhalt:
Seitens des Vereins wurde der Zuschussantrag vom 27.09.2018 am 23.01.2019 dahingehend konkretisiert, dass sich dieser ausschließlich auf das Haushaltsjahr 2019 bezieht. Um das bisherige Engagement des Flüchtlingshilfevereins zu würdigen, wird ein einmaliger Zuschuss gezahlt. Die Zuwendung ist als Wertschätzung für die Verdienste des Vereins während der Flüchtlingskrise der letzten Jahre zu sehen. Aus dieser Zahlung kann keine generelle Förderung des Projektes Uhlenkamp abgeleitet werden. Die Zuständigkeit für die Vereinsarbeit liegt bei den jeweiligen Mitgliedsgemeinden.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Bisher sind keine entsprechenden Mittel im Haushalt 2019 der Samtgemeinde Meinersen eingeplant. Die Mittel müssten außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Außerplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Flüchtlingshilfeverein vom27092018 (159 KB) |
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