Vorlage - SGM/2018/216  

Betreff: Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Meinersen
hier: Anbau Kindertagesstätte Meinersen-Süd
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
28.11.2018 
6. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.12.2018 
15. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Schreiben DRK vom 12112018  
Planungsentwurf  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Gifhorn e. V. wird vereinbart, bis zum 01.08.2019 oder aufgrund baulicher Verzögerungen wenig später auf eigene Rechnung einen Krippenanbau mit max. 30 Plätzen mit allen erforderlichen Funktions- und Nebenräumen nach den gesetzlichen Vorschriften an der Kindertagesstätte Meinersen-Süd zu errichten.

 

  1. Der zwischen der Samtgemeinde Meinersen und dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Gifhorn e. V. geschlossene Betriebsführungsvertrag wird entsprechend um den neuen angebotenen Mietbetrag für zwei Gruppen angepasst.

 

  1. Die Samtgemeinde Meinersen erklärt sich bereit, einen Antrag auf RAT-Fördermittel mit der Absicht, diese an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Gifhorn e. V. weiterzuleiten, zu stellen. Diese Weiterleitung kann nur unter Vorbehalt der endgültigen Bewilligung durch die Landesschulbehörde erfolgen.

 

  1. Die vermutlich erst im Haushaltsjahr 2020 zu erwartenden Fördermittel werden an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Gifhorn e. V. weitergeleitet. Bis zum Eingang der Landeszuwendung ist der Anbau vom Deutschen Roten Kreuz vorzufinanzieren.

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Sachverhalt:

 

Die aktuelle Belegungsquote im Krippenbereich der Gemeinde Meinersen lag 2018 bei 30 %.

Bei einer Steigerung von jährlich 3 % sind bis 2023 vier zusätzliche Krippengruppen zu schaffen (Belegungsquote dann 44%). Auf Bundesebene werden Versorgungsquoten von 50% und höher prognostiziert.

 

Die Betreuungsquote im Kindergartenbereich in der Gemeinde Meinersen lag 2018 bei 89 %.

Die aktuellen Bedarfsberechnungen zur Kindertagesstättenplanung bis zum Kitajahr 2023 haben für den Bereich der Gemeinde Meinersen folgenden Bedarf ergeben:

 

Krippe:  2 Gruppen in 2019  Kindergarten: 1 Gruppe in 2019

  1 Gruppe in 2022

  1 Gruppe in 2023

 

Der prognostizierte Bedarf an Krippenplätzen kann nicht durch altersübergreifende Gruppen bis dahin aufgefangen werden.

Die diesjährig die Krippenplätze Meinersen übersteigende Nachfrage wurde bereits zum Kitajahr 18/19 (ab 01.08.18) durch Einrichtung jeweils einer altersübergreifenden Gruppe in der Kita Meinersen-Süd "Harlekin" und der Kita Schulstraße Meinersen aufgefangen.

 

Die altersübergreifenden Gruppen sind jedoch nur als "Übergangslösungen" vorgesehen, um den aktuellen Krippenbedarf 2018 sicherzustellen. Der Wegfall von jeweils 12 Kindergartenplätzen pro Gruppe (Differenz aü Gruppe zu 25er Regelgruppe) bedeutet allerdings zukünftig einen Engpass bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen. Zumal hier auch die Entwicklung der Einführung des Einschulungskorridors berücksichtigt werden muss.

Der zusätzliche Bedarf an Kindergartenplätzen 2019 wird durch die neue zweite Kindergartengruppe in der Kita Schulstraße Meinersen ab Frühjahr 2019 (nach Fertigstellung der Sanierung des Gebäudes) gedeckt.

 

Aus diesem Grund hat sich das DRK bereiterklärt, an die Kindertagesstätte Meinersen-Süd "Harlekin" zwei Krippengruppen mit Schlafräumen anzubauen, um die Samtgemeinde Meinersen bei der Bedarfsdeckung an Kitaplätzen zu unterstützen. Der angebotene Mietpreis beträgt 8,00 €/m². Aktuell wird für die Krippe Meinersen-Süd und den Kindergarten "Harlekin" eine Monatsmiete von 4.900 € (6,71 €/m²) seit 2010 ohne Mieterhöhung gezahlt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen ist nach bisheriger Rechtslage eine Förderung nach RAT V möglich. Ein zusätzlicher Krippenplatz wird mit 12.000 € gefördert. Für zwei Krippengruppen könnte eine Förderung nach Rat V in Höhe von 360.000 € zum Tragen kommen. Die RAT-Mittel werden an das DRK weitergeleitet.

 

Die jährlichen Mehrkosten Kaltmiete betragen insgesamt 17.677,44 € (1.473,12 € x 12 Monate) zzgl. Nebenkosten.

 

 

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Anlage/n:

- Schreiben des DRK 12.11.2018

- Planungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Schreiben DRK vom 12112018 (198 KB)      
Anlage 4 2 Planungsentwurf (420 KB)      
Stammbaum:
SGM/2018/216   Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Meinersen hier: Anbau Kindertagesstätte Meinersen-Süd   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2018/216-01   Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Meinersen hier: Anbau Kindertagesstätte Meinersen-Süd (DRK-Kita Harlekin)   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2018/216-03   Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Meinersen; hier: Anbau Kindertagesstätte Meinersen-Süd (DRK-Kita Harlekin) - höherer Mietpreis   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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