Vorlage - SGM/2018/219  

Betreff: Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Meinersen;
hier: Quartiersentwicklung Kreuzkamp Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
28.11.2018 
6. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.12.2018 
15. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Planentwurf Investor  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Meinersen werden zwei weitere Krippengruppen geschaffen. In dem Gesamtprojekt „Quartiersentwicklung Kreuzkamp Meinersen“ werden von dem Investor Intermedia Bau- und Projektentwicklungs GmbH & Co.KG auf eigene Rechnung zwei Krippengruppen mit max. 30 Plätzen mit allen erforderlichen Funktions- und Nebenräumen nach den gesetzlichen Vorschriften errichtet.

 

  1. Die Samtgemeinde Meinersen erklärt sich bereit, einen Antrag auf RAT-Fördermittel, mit der Absicht diese an den Investor weiterzuleiten, zu stellen. Diese Weiterleitung kann nur unter Vorbehalt der endgültigen Bewilligung durch die Landesschulbehörde erfolgen.

 

  1. Die vertragliche Ausgestaltung wird mit allen Beteiligten erarbeitet und ist die zentrale Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes.

 

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Sachverhalt:

 

Die aktuelle Belegungsquote im Krippenbereich der Gemeinde Meinersen lag 2018 bei 30 %.

Bei einer Steigerung von jährlich 3 % sind bis 2023 vier zusätzliche Krippengruppen zu schaffen (Belegungsquote dann 44%). Auf Bundesebene werden Versorgungsquoten von 50% und höher prognostiziert.

 

Die Betreuungsquote im Kindergartenbereich in der Gemeinde Meinersen lag 2018 bei 89 %.

Die aktuellen Bedarfsberechnungen zur Kindertagesstättenplanung bis zum Kitajahr 2023 haben für den Bereich der Gemeinde Meinersen folgenden Bedarf ergeben:

 

Krippe:  2 Gruppen in 2019  Kindergarten: 1 Gruppe in 2019

  1 Gruppe in 2022

  1 Gruppe in 2023

 

Bei einem Baubeginn in 2020 stehen die erforderlichen Krippenplätze wahrscheinlich erst ab 2021 zur Verfügung. Der prognostizierte Bedarf an Krippenplätzen kann nicht durch altersübergreifende Gruppen bis dahin aufgefangen werden.

Die diesjährig die Krippenplätze Meinersen übersteigende Nachfrage wurde bereits zum Kitajahr 18/19 (ab 01.08.18) durch Einrichtung jeweils einer altersübergreifenden Gruppe in der Kita Meinersen-Süd „Harlekin“ und der Kita Schulstraße Meinersen aufgefangen.

 

Die altersübergreifenden Gruppen sind jedoch nur als „Übergangslösungen vorgesehen, um den aktuellen Krippenbedarf 2018 sicherzustellen. Der Wegfall von jeweils 12 Kindergartenplätzen pro Gruppe (Differenz aü Gruppe zu 25er Regelgruppe) bedeutet allerdings zukünftig einen Engpass bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen. Zumal hier auch die Entwicklung der Einführung des Einschulungskorridors berücksichtigt werden muss. Der zusätzliche Bedarf an Kindergartenplätzen 2019 wird durch die neue zweite Kindergartengruppe in der Kita Schulstraße Meinersen ab Frühjahr 2019 (nach Fertigstellung der Sanierung des Gebäudes) gedeckt.

 

Der Bedarf 2019 kann mit dem Anbau an die Kita Meinersen-Süd „Harlekin“ mit zwei Krippengruppen vorerst gedeckt werden.

 

Weiterhin wurde mit dem Investor zur Quartiersentwicklung Kreuzkamp Meinersen (Intermedia Bau- und Projektentwicklungs GmbH & Co.KG) verhandelt. Es besteht die Bereitschaft zwei zusätzliche Krippengruppen in seinem Gesamtkomplex einzuplanen.

 

Zu beachten wäre dabei allerdings, dass die aktuelle RAT V-Richtlinie am 31.12.2022 außer Kraft tritt und Fördermittel bis spätestens 30.09.2022 abgerufen sein müssen. Grundsätzlich ist eine Weiterleitung an Dritte möglich, ist jedoch bei Antragstellung bereits anzugeben.

 

Die vertragliche Ausgestaltung zur Umsetzung des Projektes wird mit allen Beteiligten erarbeitet und der Politik zur Entscheidung vorgelegt.

 

Ein diskussionsfähiges Angebot des Investors liegt der Verwaltung bereits vor.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen ist nach bisheriger Rechtslage eine Förderung nach RAT V möglich. Ein zusätzlicher Krippenplatz wird mit 12.000 € gefördert. Für zwei Krippengruppen könnte eine Förderung nach Rat V in Höhe von 360.000  € zum Tragen kommen.

 

 

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Anlage/n:

Planentwurf Investor

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planentwurf Investor (8839 KB)      
Stammbaum:
SGM/2018/219   Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Meinersen; hier: Quartiersentwicklung Kreuzkamp Meinersen   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2018/219-01   Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Meinersen; hier: Quartiersentwicklung Kreuzkamp Meinersen - Neuer Sachstand -   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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