Vorlage - SGM/2018/228
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Sachverhalt:
Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht dem Samtgemeinderat angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration sowie dem Schulausschuss sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Die bisherige stellvertretende Gesamtelternratsvorsitzende Vanessa Dürkop ist aus ihrem Amt ausgeschieden. Als Nachfolgerin wurde benannt:
Stellv. Gesamtelternratsvorsitzende | Mareike Tiedt |
Die bisherigen beratenden Mitglieder des Schulausschusses Tjadina Heuer und Silas Schrader sind aus ihrem Amt ausgeschieden.
Als nachfolgende beratende Mitglieder werden:
Jonas Gudescheit | Schülervertreter |
Emma Wieland | stv. Schülervertreter |
benannt.
Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Punkte:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | JA |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsgrundlagen (16 KB) |
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