Vorlage - SGM/2018/228-01
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Sachverhalt:
Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht dem Samtgemeinderat angehörenden Mitglieder des Schulausschuss sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Die bisherigen beratenden Mitglieder des Schulausschusses Tjadina Heuer und Silas Schrader sind aus ihrem Amt ausgeschieden.
Als nachfolgende beratende Mitglieder werden:
Jonas Gudescheit | Schülervertreter |
Emma Wieland | stv. Schülervertreter |
benannt.
Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Punkte:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | JA |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsgrundlagen (16 KB) |
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