Vorlage - SGM/2018/228-01  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter im Schulausschuss
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2018/228
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
29.01.2019 
16. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
16.05.2019 
18. Sitzung des Samtgemeinderates zurückgestellt     
Anlagen:
Rechtsgrundlagen  

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Sachverhalt:

 

Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht dem Samtgemeinderat angehörenden Mitglieder des Schulausschuss sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Die bisherigen beratenden Mitglieder des Schulausschusses Tjadina Heuer und Silas Schrader sind aus ihrem Amt ausgeschieden.

 

Als nachfolgende beratende Mitglieder werden:

 

Jonas Gudescheit

Schülervertreter

Emma Wieland

stv. Schülervertreter

 

benannt.

 

Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Punkte:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

JA

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlagen (16 KB)      
Stammbaum:
SGM/2018/228   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter im Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration sowie Schulausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
SGM/2018/228-01   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter im Schulausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
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