Vorlage - MUE/2019/184
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Beschlussvorschlag:
Die „Alte Poststraße“ in der Gemeinde Müden (Aller) wird auf einer Länge von ca. 1.050 m zu einer Gemeindestraße im Außenbereich gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 47 Nr. 3 Nds. Straßengesetz (NStrG) gewidmet.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemarkung Müden (Aller), Flur 29, Flurstücke 23, 31 und 33
Sachverhalt:
Das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Teilstück der „Alten Poststraße“ (hier: von der L283 bis zum „Bäckerweg“) wurde in 2018 mit Fördermitteln ausgebaut. Zur rechtmäßigen Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist diese Anlage dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Unterhaltungskosten sind von der Gemeinde Müden (Aller) zu tragen.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Widmung Lageplan (638 KB) |
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