Vorlage - MUE/2019/184-02  

Betreff: Widmung einer Gemeindestraße im Außenbereich
hier: "Alte Poststraße" in der Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60Bezüglich:
MUE/2019/184
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.07.2019 
18. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Mueden  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Ratsbeschluss über die Widmung der „Alte(n) Poststraße“ vom 08.04.2019 (MUE/2019/184) wird aufgehoben.

 

2. Die „Alte Poststraße“ in der Gemeinde Müden (Aller) wird rückwirkend zum 01.01.1999 auf einer Länge von ca. 1.050 m zu einer Gemeindestraße im Außenbereich gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 47 Nr. 3 Nds. Straßengesetz (NStrG) gewidmet.

 

Folgende Flurstücke sind betroffen:

 

Gemarkung Müden (Aller), Flur 29, Flurstücke 23, 31 und 33

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Auf die Beschlussvorlage MUE/2019/184 wird verwiesen.

 

Bei dem zu widmenden Weg handelt es sich um eine Teilstrecke eines historischen Weges aus dem Postkutschenzeitalter („Alte Poststraße“).

 

Vor der in 2018 erfolgten Ausbaumaßnahme hatte das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Teilstück der „Alten Poststraße“ (hier: von der L283 bis zum „Bäckerweg“) folgenden Ausbaustandard: Auf einer Teillänge von ca. 303 m war die Fahrbahn asphaltiert, auf einer weiteren Teillänge von ca. 172 m gepflastert und im restlichen Teilabschnitt auf einer Länge von ca. 575 m geschottert.

Der geschotterte Bereich wurde im Jahre 2012 nochmals instand gesetzt.

 

Gemäß fachamtsseitiger Analyse des Ausbauzustands im Rahmen der in 2012 erfolgten Instandsetzung ist zu schließen, dass der Altzustand eine Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren hat. Da der genaue Herstellungszeitraum jedoch nicht mehr festgestellt werden kann, geht die Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit davon aus, dass der Wirtschaftsweg mindestens vor 20 Jahren hergestellt wurde.

 

Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, die Rückwirkung bis zum 01.01.1999 anzuordnen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die jährlichen Unterhaltungskosten sind von der Gemeinde Müden (Aller) zu tragen.

 

 

 

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Anlage/n:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Mueden (638 KB)      
Stammbaum:
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