Vorlage - SGM/2019/240  

Betreff: Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
29.01.2019 
16. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Standort Rathaus  

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Errichtung von zwei Ladesäulen in Meinersen wird im Falle eines positiven Förderbescheides zugestimmt.

 

  1. Ohne Überdachung und Pflasterung

und/oder

  1. Mit Überdachung und Pflasterung

 

b)      Es wird ein Antrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemäß der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ gestellt.

 

c)      Die Mittel werden außerplanmäßig aus der I-Nr. I011736513 bereitgestellt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat wieder ein Förderprogramm zur Aufstellung von Ladesäulen ins Leben gerufen. Die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland vorantreiben.

 

In der Samtgemeinde Meinersen sind Schnellladesäulen mit einem Fördersatz von 30 % förderfähig, Normalladesäulen mit 40 %.

 

Schnellladesäulen (ab 23 kW) haben allerdings kaum eine Chance auf eine Förderung, da die SG Meinersen sich nicht im Vorranggebiet für Schnellladesäulen befindet.

 

Normalladesäulen (bis einschließlich 22 kW) könnten mit 40 %, höchstens aber mit 2.500 € Zuschuss gefördert werden.

 

Folgende Kosten könnten sich für die Aufstellung einer Ladesäule ergeben:


 

Variante 1:

Normalladesäule:   6.000,00 € (Angebot Fa. LSW)

Verteilerkasten:  1.000,00 €

Sonst. Materialien/Aufbau: 2.000,00 €

Erdarbeiten/Fundament: 1.000,00 €

             10.000,00 €

Förderung:  - 2.500,00 €

Eigenanteil:   7.500,00 €

 

Variante 2:

Normalladesäule:   6.000,00 € (Angebot Fa. LSW)

Verteilerkasten:  1.000,00 €

Sonst. Materialien/Aufbau: 2.000,00 €

Erdarbeiten/Fundament: 1.000,00 €

Pflaster/Carport:           10.000,00 €

             20.000,00 €

Förderung:  - 2.500,00 €

Eigenanteil:            17.500,00 €

 

 

Die Kosten würden sich demnach pro Säule auf 7.500,00 € – 17.500,00 € belaufen.

 

Betrieb:

Der Betrieb der Säulen könnte über ein Betreibermodell erfolgen. Demnach würde z.B. die LSW die Säulen betreuen. Die Abrechnung erfolgt über ein System, welches weit verbreitet ist. Je nachdem, wie viel kW an Strom von den Säulen abgenommen wird, ergibt sich folgende Abrechnung:

 

Jahresabnahme Strom

 

bis 5.000 kWh/Jahr -

entspricht rund 140 Volladungen eines

VW eGolf´s

Die Samtgemeinde zahlt ein Entgelt i.H.v. 250,00 €/Jahr (netto) an die LSW.

bis 7.000 kWh/Jahr -

entspricht rund 200 Vollladungen eines

VW eGolf´s

Die SG zahlt nicht an die LSW, aber sie erhält auch keinen Betrag.

ab 7.001 kWh/Jahr -

entspricht über 200 Vollladungen eines

VW eGolf´s

Die LSW zahlt der Samtgemeinde einen Bonus i.H.v. 250,00 €/Jahr (netto)

 

Im Hinblick auf die derzeitige Nutzung der veralteten Ladesäule vor dem Rathaus, ist in der ersten Zeit vom ersten Modell (bis 140 Volladungen im Jahr) auszugehen.

Eine Eigenvermarktung des Stroms ist auf Grund fehlender Kenntnisse und fehlender Technik im Bereich der Abrechnung (Deutschlandweites Kartensystem) schwierig.

 

Mögliche Standorte:

Als mögliche Standorte wurden das Rathaus und die Außenstelle in der Schulstraße ausgemacht. Der Standort am Rathaus soll sich rückwärtig neben der Garage befinden (Richtung Rathaus). Dies bietet sich an, da für die Aufstockung der Container und den möglichen Rathausneubau bereits Strom an die Garage verlegt wird.

Der Standort „Schulstraße“ wäre vor allem für ein mögliches Dienstfahrzeug interessant. Gleichzeitig würde ein öffentlicher Ladepunkt in einem Wohngebiet errichtet werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für zwei Normalladesäulen ohne Überdachung und Pflasterung ergeben sich Anschaffungskosten (Förderung von 5.000,00 € bereits enthalten) i.H.v. 15.000,00 €, die außerplanmäßig für den Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Für zwei Normalladesäulen mit Überdachung und Pflasterung ergeben sich Anschaffungskosten (Förderung von 5.000,00 € bereits enthalten) i.H.v. 35.000,00 €, die außerplanmäßig für den Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt werden müssten.

Die Folgekosten werden sich jährlich auf 250,00 € (netto) pro Säule (= 500,00 € für beide Säulen) belaufen.

 

Die Deckung erfolgt durch die I-Nr. I011736513. Die Kosten für die Kita/Krippe Leiferde werden erst 2020 vollständig benötigt.

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 

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Anlage/n:

Lageplan Standort Rathaus

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Standort Rathaus (203 KB)      
Stammbaum:
SGM/2019/240   Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2019/240-01   Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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