Vorlage - SGM/2019/240-01  

Betreff: Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2019/240
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.07.2021 
34. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Es werden 17.000 € als überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt 2021 bereitgestellt für die Errichtung von zwei Ladesäulen am Rathaus Meinersen.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Förderprogrammes „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ wurde 2019 ein Förderantrag für vier Ladepunkte gestellt, welcher Anfang 2020 bewilligt wurde. Es wurden mit Gesamtmittel i.H.v. 22.000 €, davon 13.200 € Eigenmittel und 8.800 €rdermittel (40%) geplant. Pro Ladepunkt wurde die entsprechende Förderung von 2.200 € gewährt.

 

r den Netzanschluss wurden zusätzlich 5.000 €llig. Dementsprechend belaufen sich die Gesamtkosten der zwei Ladesäulen auf 27.000 €, wovon bis zu 8.800 €rdermittel sind.

 

10.000 € wurden im Haushalt 2019 bereits außerplanmäßig zur Verfügung gestellt, so dass weiteren 17.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werdenssten.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden 17.000 € überplanmäßig für die Errichtung zweier Ladesäulen im Finanzhaushalt 2021 zur Verfügung gestellt. Die Ladesäulen werden über 10 Jahre mit 2.700 € pro Jahr abgeschrieben.

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

JA

 


Anlage/n:

keine

Stammbaum:
SGM/2019/240   Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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